5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90713000 Beratung in Umweltfragen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71313000 Umwelttechnische Beratung
Menge: 0
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option1: Berechnung der Jahresemissionen für weitere Luftschadstoffe Weitere Luftschadstoffe sind Blei und Benzol aus der 39. BImSchV sowie Dioxine, Furane, NMVOC und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). An den AG sind tabellarische Übersichten (.xlsx) der Emissionen von Luftschadstoffen bezogen auf PLZ + Ort + Ortsteil für alle Landkreise und kreisfreien Städte und differenziert nach Brennstoffen zu übergeben. Außerdem sind dem AG die Geodaten in Form von georeferenzierten Shape-Dateien (.shp + .shx +.dbf) und Karten vorzulegen. Option 1 ist in Anlehnung an AP4 als Dienstleistung nach dem gleichen Muster mit IT-Bezug auszuführen und darf den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Option 1 ist von dem AN auszuführen sobald die Voraussetzungen eintreten. Die Auslösung von Option 1 ist von der Bereitstellung erforderlicher Mittel abhängig. Außerdem muss die Option vom Bieter vorab kalkuliert und angeboten werden. Option 2: Berechnung der Jahresemissionen für weitere Luftschadstoffe Weitere Luftschadstoffe sind Blei und Benzol aus der 39. BImSchV sowie Dioxine, Furane, NMVOC und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). An den AG sind tabellarische Übersichten (.xlsx) der Emissionen von Luftschadstoffen bezogen auf PLZ + Ort + Ortsteil für alle Landkreise und kreisfreien Städte und differenziert nach Brennstoffen zu übergeben. Außerdem sind dem AG die Geodaten in Form von georeferenzierten Shape-Dateien (.shp + .shx +.dbf) und Karten vorzulegen. Option 1 ist in Anlehnung an AP4 als Dienstleistung nach dem gleichen Muster mit IT-Bezug auszuführen und darf den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Option 1 ist von dem AN auszuführen sobald die Voraussetzungen eintreten. Die Auslösung von Option 1 ist von der Bereitstellung erforderlicher Mittel abhängig. Außerdem muss die Option vom Bieter vorab kalkuliert und angeboten werden. Option 3: Modellierung der Immissionsbelastung auf Basis der Rasterung aus Option 2 Neuberechnung von Hintergrund bzw. "Vorbelastung" für das Land Brandenburg in einem Raster der Auflösung 500 m x 500 m mit einem Chemie-Transportmodell (RCG oder vergleichbar) und auf Basis vorhandener Eingangsdaten (Abstimmung AG-AN nötig) analog zur Vorgehensweise in [7] und zusätzlich inklusive Verwendung der neuen Emissionen der Kleinfeuerungsanlagen; Anpassung der modellierten Immissionen an reale Messergebnisse mittels FLADIS ("Assimilation") inklusive Modell-Qualitätssicherung mittels Delta-Tool. Option 3 ist in Anlehnung an die vorherigen Arbeitspakete und Optionen als Dienstleistung mit IT-Bezug durchzuführen und muss dem Gesamtcharakter des Auftrags entsprechen. Die Option 3 ist von dem AN auszuführen sobald die Voraussetzungen eintreten. Die Auslösung von Option 3 ist von der Bereitstellung erforderlicher Mittel abhängig. Außerdem muss die Option vom Bieter vorab kalkuliert und angeboten werden. Abfrage der Option unterliegt den gleichen Voraussetzungen wie Option 2. Im Angebot für das Gutachten sind die Optionen 2 und 3 als gesonderte Kostenpositionen zu deklarieren. Kostenanpassungen hierfür sind einmalig bis 12 Monate vor Abruf möglich.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14476
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 188 452,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Innovative Effekte konnten sich über die Zuschlagskriterien ergeben, die unter anderem die Bewertung der vorgeschlagenen Methodik der Leistungserbringung berücksichtigen. Da hier eine funktionale Leistungsbeschreibung vorliegt, sind die Bieter im Großteil der Leistungserbringung methodisch frei und können innovative Ideen und Ansätze einbringen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Neben dem Angebotspreis wurden diverse qualitative Zuschlagskriterien bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt.
Beschreibung: Neben dem Angebotspreis wurden diverse qualitative Zuschlagskriterien bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt. Dazu gehörten: - Methodisches Vorgehen für die Übernahme und Darstellung der Ausgangsdaten - Methodik zur Berechnung des Endenergieverbrauches unter räumlicher Aufteilung - Methodischer Ansatz zur Berechnung der Jahresemissionen der grundlegenden Schadstoffe - Berechnung der Jahresemissionen für Zusatzschadstoffe - Aktualisierung der Emissionsdaten für 5 Jahre über Raster - Modellierung der Immissionsbelastung 500 x 500 m
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI