Beschreibung der Beschaffung
Benötigt werden Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für die Fassadensanierung des Alten Rathauses in der Mittelstadt Völklingen. Die Fassadensanierung erfolgt im laufenden Betrieb.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Objektplanungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungsphasen optional stufenweise zu vergeben:
— Lph 4: Genehmigungsplanung,
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung. Für die Maßnahme liegt eine Kostenschätzung (siehe Anlage 2) vor, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung und die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter und Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können. Weitere Unterlagen werden ggf. denjenigen Bewerbern, die nach Abschluss der Bewerbungsphase (Phase 1) ausgewählt und zur Abgabe eines Honorarangebotes sowie zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch (Phase 2) aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag Architektenleistungen (Objektplanung) sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Die vorläufige Kostenschätzung beläuft sich auf rund 1 376 268,57 EUR (netto).