308159-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Berlin: Reparatur und Wartung von Maschinen
OJ S 117/2021 18/06/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Postanschrift: Ringbahnstraße 96
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: Einkauf_Portal_Gruppe_1@BSR.de
Telefon: +49 307592-2756
Fax: +49 307592-2755
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Entwässerungsschnecken Akupress AM 625 (Hersteller: Bellmer Kufferath)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50530000 Reparatur und Wartung von Maschinen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung (Wartung, Instandsetzung) von 2 Schneckenpressen des Typs Akupress AM625, Hersteller Bellmer Kufferath, welche Biomüll nach der Vergärung in feste und flüssige Gärreste trennen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 410 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berliner Stadtreinigungsbetriebe A. ö. R. Biogasanlage Freiheit 16 13597 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Instandhaltung (Wartung, Instandsetzung) von 2 Schneckenpressen des Typs Akupress AM625, Hersteller Bellmer Kufferath. Die Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung des bzw. zur Rückführung in einen funktionstüchtigen Zustand. Die Schneckenpressen sind aufgrund des abrasiven Biomaterials einem hohen Verschleiß ausgesetzt. Daher besteht ein Großteil der zu erbringenden Leistung im regelmäßigen Tausch der Schneckenwellen sowie in deren anschließender Aufarbeitung im Hause des Auftragnehmers. Weitere Leistungsbestandteile sind Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie die Lieferung der dazu notwendigen Ersatz- und Verschleißteile.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Der Verschleiß der Entwässerungsschnecken als Teil der 2009 errichteten Anlage zur Vergärung von Bioabfällen ist durch das abrasive Material hoch und bedeutet einhergehend einen hohen Instandhaltungsaufwand. Die vorhandene Anlagendokumentation enthält keine für uns oder Dritte verwertbare Spezifikation der Bauteile, einschließlich vollständig bemaßter Zeichnungen, sowie keine verwertbare Spezifikation der Werkstoffe.
Ohne vollständig verwertbare Anlagendokumentation ist die Beauftragung eines Dritten mit der Instandhaltung und Wartung der Pressen nicht möglich, ohne dass die Gefahr in jedem Falle ausgeschlossen werden kann, dass die vom Errichter abgegebene Konformitätserklärung unwirksam wird und somit die Anlagen ihre Zulassungen verlieren. Weiterhin kann von einem Dritten nicht gewährleistet werden, dass ohne eine vollständige und verwertbare Anlagendokumentation, Wartung und Instandhaltung der Anlagen mangels notwendiger Kenntnisse über die Anlagen in jedem Fall anlagenkonform und funktionserhaltend erfolgen können. Da nur der Errichter diese Kenntnisse über die Anlagen hat, kann die Wartung und Instandhaltung nur von ihm erfolgen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 4600002184
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung Instandhaltung Entwässerungsschnecken Akupress AM 625 (Hersteller: Bellmer Kufferath)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
31/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Bellmer Kufferath Machinery GmbH
Postanschrift: Krokusstraße 37
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: Info.kufferath@bellmer.com
Telefon: +49 242112184-76
Fax: +49 242112184-99
Internet-Adresse: www.bellmer.com/de/ueber-uns/bellmer-gruppe/bellmer-kufferath/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 410 000,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 410 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werdenKurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:
Die Vergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen, jedoch aktuell nicht vorgesehen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/06/2021