Zusätzliche Angaben
a) Selbstverpflichtung Vertraulichkeit
Gem. Kap. 1.3.1 VU werden Teile der VU (Gesamtbetriebsvereinbarung GBV "Einsatz des SAP-gestützten Arbeitssicherheitssystem", Anlage 10) interessierten Bietern nur gegen Übersendung der unterzeichneten Erklärung "Selbstverpflichtung Vertraulichkeit" (Anlage 09) übersendet (für die Angebotserstellung zwingend notwendig). Der Bieter hat die unterzeichnete Erklärung "Anlage_09_Selbstverpflichtung Vertraulichkeit" als pdf-Dokument nach Registrierung im AI-Vergabeportal des Staatsanzeigers BW über die Nachrichten-Funktion zu übersenden. Nach Erhalt und Prüfung der Erklärung, werden die vertraulichen Informationen elektronisch ebenso über das Vergabeportal (via Nachrichtenfunktion) übermittelt.
b) Selbstausführungsgebot
Gem. Kap. 2.2.3 VU macht der Auftraggeber im Hinblick auf die Tätigkeit des "Applikationsentwicklers SAP EH&S / SAP LSO" von der Möglichkeit des § 47 Abs. 5 VgV Gebrauch. D.h. diese Rolle ist stets vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen.
Es sind hierbei kritische Aufgaben zu erledigen, u.a. das Einspielen von Development und Customizing Transporte in ein laufendes Produktivsystem. Der zukünftige Auftragnehmer kommt ferner mit personenbezogenen Daten in Kontakt und hat mit diesen entsprechend umzugehen (notwendig für Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs des Arbeitssicherheitssystems SAP EHS). Mittels Einspielen der Transporte werden eventuelle Fehler/Störungen im System behoben. Um hierfür schnelle Reaktions- und Problembehebungszeiten, und eine direkte Koordination zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu gewährleisten wird ebenfalls diese Rolle aus Eigenleistung des zukünftigen Auftragnehmers gefordert. Da es sich hierbei also um eine Aufgabe handelt, die über das übliche Maß bei entsprechenden Aufgaben hinaus besonders kritisch ist, ist der Ausschluss der Eignungsleihe in diesem Fall durch § 47 Abs. 5 VgV gerechtfertigt.