Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierten Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und ev. Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform möglich. Schriftliche Angebote in Papierform sind nicht zugelassen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig an die Vergabestelle zu wenden. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein.
Ist die Vorlage bestimmter Bescheinigungen gefordert, erkennt der Auftraggeber auch gleichwertige Bescheinigungen an, auch von Stellen in anderen Staaten.
Mehrere Hauptangebote sind ausgeschlossen. Vom Bieter beigefügte Ausführungsbedingungen oder AGB werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert und werden nicht Vertragsbestandteil.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 GWB. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen 10 Kalendertagen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YD0Y5VZ