308853-2021 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Datendienste
OJ S 117/2021 18/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw S2.1
E-Mail: BAAINBwS2.1@bundeswehr.org
Telefon: +49 26140026223
Fax: +49 26140026202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

I.2.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4.
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Harmonisierung der Bauvorschrift für Wasserfahrzeuge der Bundeswehr – 1. ÄV
II.1.2.
Art des Auftrags und Ort der Ausführung bzw. Lieferung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung: Hamburg
NUTS-Code DE6 Hamburg
II.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Harmonisierung der BV mit den Regelwerken der Klassifikationsgesellschaften. Die Gewährleistung der Aktualität der Hefte der BV sowie die Vorhaltung eines möglichst homogenen Regelwerkes sind mit den aktuellen Kapazitäten nur noch schwer zu realisieren. Aus diesem Grund soll überprüft werden, ob eine Substitution von BV-Inhalten durch die Regeln anerkannter Klassifikationsgesellschaften (ggf. in Verbindung mit dem Naval Ship Code (NSC) der International Naval Safety Association (INSA)) möglich ist. Diese Regeln stellen den aktuellen Stand der Technik im Schiffbau dar; mit ihrer Anwendung kann die Einhaltung der Forderungen aus internationalen Übereinkommen (bspw. Solas, Marpol) sichergestellt werden. Taktisches Ziel ist eine Reduzierung des Umfangs der BV („Verschlankung“) und eine Überführung in digitale Form zur direkten Nutzbarkeit für die Erstellung von Vergabeunterlagen. Liefergegenstand ist eine Beratungsleistung, welche durch den AN als Projekt bearbeitet und in Form eines Berichtes dokumentiert wird. Mit der ersten Änderung wird der Vertrag vom 16.4.2021 bis 15.4.2023 verlängert und inhaltlich ergänzt. Dafür wird zusätzlich eine zweite Leistungsbeschreibung vereinbart, die neben der Fertigstellung fehlender BV-Hefte auch eine Datenbank mit allen Einzelforderungen dieser Hefte beinhaltet. Diese Datenbank wird dann die Projekte bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente (z. B. LB, etc.) unterstützen.
II.1.5.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
72300000 Datendienste
II.2.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
II.2.1.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung

Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)

Richtlinie 2009/81/EG

1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG

Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein

Die Fristen eines nichtoffenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein

Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein

Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: technische Gründe

Der Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein

Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein

Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein

Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein

Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein

Der Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein

2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union

Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie

Aufgrund technischer Besonderheiten kommt im vorliegenden Fall ausschließlich die Fa. MTG Marinetechnik GmbH für die Leistungserbringung in Frage. Es handelt sich um die Änderung (Verlängerung und Ergänzung) eines bestehenden Vertrages, so dass ein anderer Auftragnehmer, insbesondere für die Fertigstellung ausstehender BV-Hefte, nicht in Frage kommt. Einzig diese Firma verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse und das entsprechende Fachpersonal um die geforderten Leistungen sach- und zeitgerecht zu erbringen.
IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
B/S2AA/IA161/IA048
IV.3.2.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung: Harmonisierung der Bauvorschrift für Wasserfahrzeuge der Bundeswehr – 1. ÄV
V.1.
Tag des Vertragsabschlusses
10.6.2021
V.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0

V.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MTG Marinetechnik GmbH
Postanschrift: Wandsbeker Koenigstr. 62
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: mtg@mtg-marinetechnik.de
Telefon: +49 40658030
Fax: +49 4065803392
V.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert der Beschaffung:
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt.
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:

V.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
VI.2.
Zusätzliche Angaben
VI.3.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.3.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (siehe VI.3.1) dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.
VI.3.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14.6.2021