Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Schülerbeförderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 60150000 Personenbeförderung mit Fuhrwerken
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Verfahren wird der Auftrag vergeben, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung, Schüler der Brunnenschule Königsbrunn und das ggf. eingeteilte Begleitpersonal an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften zur und von der Schule zu befördern.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 60150000 Personenbeförderung mit Fuhrwerken
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Frühbeförderung: Anfahrtsorte: - Busparkplatz hinter der Christophorusschule- Grundschule-Nord, Heidestraße in Königsbrunn- Mittelschule-Nord, Römerstraße in Königsbrunn Die jeweiligen Anfahrtsorte der zu befördernden Schüler ergeben sich aus den vom Auftraggeber genehmigten Tourenplänen.Ankunftszeit ist zwischen 8:00 und 8:10 Uhr (Unterrichtsbeginn ist um 8:15 Uhr). Das rechtzeitige Eintreffen der Schüler ist jedenfalls zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn mehrere Schulen über eine Tour angefahren werden. Mittagsbeförderung und Nachmittagsbeförderung:Für die Mittagsbeförderung befindet sich der Einstiegsbereich vor der Brunnenschule. Für die Nachmittagsbeförderung gilt als Einstiegsbereich derzeit der Busparkplatz hinter der Christophorusschule, nach Abschluss der Baumaßnahmen ebenfalls der Einstiegsbereich vor der Brunnenschule. Folgende Zeiten sind einzuhalten:Mittagsbeförderung: Bereitstellung 11:45 Uhr - Abfahrt 11:55 UhrBereitstellung 12:30 Uhr - Abfahrt 12:40 UhrNachmittagsbeförderung: Bereitstellung 15:45 Uhr - Abfahrt 15:55 Uhr
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 101-280019
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 03/06/2022