309166-2020 - WettbewerbDeutschland-München: Installation von Messgeräten
OJ S 126/2020 02/07/2020
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SWM Services GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Str. 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf IT, Stefan Weinberger
E-Mail: weinberger.stefan@swm.de
Telefon: +49 8923614794
Fax: +49 892361704794
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik/bekanntmachungen.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Qualifizierungssystem Turnuswechsel Stromzähler sowie Umrüstung auf intelligente Messsysteme
Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SWE-160226-001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
51210000 Installation von Messgeräten
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Montagetätigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Einbau, Ausbau und Wechsel von Stromzähler stehen. Bei den Zählern handelt es sich um moderne Messeinrichtungen (mME), die vom AG beigestellt werden.
Bei der Umrüstung auf intelligente Messsysteme werden Basiszähler oder vergleichbare Messeinrichtungen inkl. Smart Meter Gateway zur Verfügung gestellt. Derzeit werden LTE Smart-Gateways vom AG zu Verfügung gestellt.
Das notwendige Zubehör wie z. B. Stromversorgungsstecker und Antennen werden ebenfalls vom AG bereitgestellt.
Die Montageorte befinden sich in Gebäuden, Kellern, Treppenhäuser, Fluren, Wohnungen, Zähleranschluss-Säulen im Außenbereich und sonstigen Aufstellorten, im Versorgungsgebiet der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG (Großraum München). Mit Beginn einer Einbauverpflichtung: Stufenweise Umrüstung auf moderne Messeinrichtungen (mME) als Basisinfrastruktur sind ca. 60 000 Stück Stromzähler pro Jahr zu wechseln, sowie 5 000 intelligente Messysteme pro Jahr umzurüsten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte DauerDas Qualifizierungssystem wird verlängertFormalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Bekanntmachung mit der Nummer 2017/S 137-281804 ist nicht mehr gültig. Aktuell gültige Präqualifikationen erhalten eine Aufforderung zur Aktualisierung von Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Präqualifikationsverfahrens unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart(en) des Qualifizierungssystems zu denen eine Antragstellung erfolgt.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind,
2. Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
4. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
5. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
6. Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
7. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
8. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
9. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
10. Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
11. Referenzen: Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt (gemäß den Merkmalen unter II.2.4) deren Fertigstellungsdatum im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt, das mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal),
13. Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht,
14. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen,
15. Spezielle Anforderung an die technische Ausrüstung: Eigener Fuhrpark,
16. Nachweis der Eintragung in ein Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers gemäß §13 (2) der Niederspannungsverordnung (NAV) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische Präqualifikation:
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Anhand eines Fragebogens:
— Abfrage der Leistungsfähigkeit;
— Vorlaufzeit nach Auftragsvergabe;
— Auskunft zur Personaleinsatzplanung;
— Qualifikation der Mitarbeiter;
— Unterweisung Arbeiten unter Spannung (AuS);
— Geplante Arbeitszeiten der Monteure;
— Erreichbarkeit der Kundenhotline/Servicezeiten;
— Qualität der Hotline;
— Sicherung der Arbeitsstelle im Straßenverkehr;
— Datenverschlüsselung;
— Abfrage bezüglich der Disposition und der Dispositionssoftware;
— Umgang mit Wunschterminen von Kunden;
— Angaben über Kommunikation der Abarbeitungszeitfenster;
— Abwicklung der Terminanschreiben;
— Darstellung der Auftragsüberwachung;
— Anforderungen an das Transportfahrzeug.
Detaillierungen siehe Fragebogen.
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Sektorenverordnung (SektVO) stützen (Eignungsleihe).
Nimmt ein Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall einer späteren Auftragserteilung gemeinsam für die Auftragsausführung.
Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag der zukünftigen Aufträge ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 137-281804
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Einreichung der Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Anträge sind ausgeschlossen.
Für das Präqualifizierungsverfahren werden die Antragsunterlagen unter der in Ziffer I.3. genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Antragsunterlagen.
Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Anträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer SV-SWE-160226-001 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen über etwaige Änderungen zum Qualifizierungssystems oder Antworten auf Fragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Für einen System-Login ist gegebenenfalls zuerst eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3. genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suebayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/06/2020