Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Präqualifikationsverfahrens unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart(en) des Qualifizierungssystems zu denen eine Antragstellung erfolgt.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind,
2. Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
4. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
5. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
6. Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
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Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
7. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
8. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
9. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
10. Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
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Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
11. Referenzen: Eigenerklärung über mindestens ein Referenzprojekt (gemäß den Merkmalen unter II.2.4) deren Fertigstellungsdatum im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt, das mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
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Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal),
13. Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht,
14. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen,
15. Spezielle Anforderung an die technische Ausrüstung: Eigener Fuhrpark,
16. Nachweis der Eintragung in ein Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers gemäß §13 (2) der Niederspannungsverordnung (NAV) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Technische Präqualifikation:
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Anhand eines Fragebogens:
— Abfrage der Leistungsfähigkeit;
— Vorlaufzeit nach Auftragsvergabe;
— Auskunft zur Personaleinsatzplanung;
— Qualifikation der Mitarbeiter;
— Unterweisung Arbeiten unter Spannung (AuS);
— Geplante Arbeitszeiten der Monteure;
— Erreichbarkeit der Kundenhotline/Servicezeiten;
— Qualität der Hotline;
— Sicherung der Arbeitsstelle im Straßenverkehr;
— Datenverschlüsselung;
— Abfrage bezüglich der Disposition und der Dispositionssoftware;
— Umgang mit Wunschterminen von Kunden;
— Angaben über Kommunikation der Abarbeitungszeitfenster;
— Abwicklung der Terminanschreiben;
— Darstellung der Auftragsüberwachung;
— Anforderungen an das Transportfahrzeug.
Detaillierungen siehe Fragebogen.