Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der KW 17-22 des Jahres 2021 über 3,1 Mio. Tests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Tests in der KW 23 und 24 des Jahres 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Tests pro Woche liefern zu können.
Vertragsgemäß zu liefern sind ausschließlich solche Tests, die im Zeitpunkt der Beauftragung und Lieferung über eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet sind oder ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen haben und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisen können, jedoch unter Ausschluss ausschließlich nasopharyngeal anzuwendender Tests.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der KW 17 des Jahres 2021, d. h. mit dem 26.04.2021.
Zur vertragsgegenständlichen Leistung des Auftragnehmers gehört ab der KW 23 auch – soweit angeboten – die Abwicklung der Einzelbestellungen der Endverbrauchsstellen über ein bestehendes ERP-System mit Logistikmodul und die Bereitstellung einer webbasierten und grundsätzlich 24/7/365 mit einer Ausfallsicherheit von > 99 % erreichbaren Bestellplattform mit Zweifaktoren-Authentifizierung oder Login-Daten für akkreditierte Besteller/innen, über die die Endverbrauchsstellen Einzelabrufe unter diesem Rahmenvertrag mit einer Mindestbestellmenge von jeweils 100 Tests tätigen können. Sicherzustellen ist auch – soweit angeboten – ein webbasiertes Tracking der Bestell- und Liefervorgänge mit Selbstabruf im Internet sowie eine tagesaktuelle Übersicht des Liefer- und Rechnungsstatus.
Sofern der Auftragnehmer keine eigene Bestellplattform zur Verfügung stellen kann, ist die Einbindung in den „Einkaufskatalog NRW“ zwingend sicherzustellen. Einzelabrufe der Endverbrauchsstellen werden dem Auftragnehmer aus dem „Einkaufskatalog NRW“ in Form von HTML-E-Mails übermittelt. Die E-Mails können auf Wunsch des Auftragnehmers auch um eine elektronisch verarbeitbare XML-Datei nach OpenTrans-Standard als Dateianhang erweitert werden. Der Auftragnehmer hat die für die Einbindung der Vertragsprodukte in den Einkaufskatalog erforderlichen Templates (Produktbeschreibung etc.) bereitzustellen.
Die vertragsgegenständlichen Leistungen des Auftragnehmers beinhalten auch die kurzfristige Lieferung der Vertragsprodukte DDP (Delivered Duty Paid) an die jeweiligen Endverbrauchsstellen entsprechend der von diesen getätigten Einzelabrufe.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Rahmenvertrag verwiesen.