309983-2021 - ErgebnisDeutschland-Nürnberg: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
OJ S 118/2021 21/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Bärenschanzstr. 8a
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lärnsack, Alexander
E-Mail: ZentraleVergabestelle@zbfs.bayern.de
Telefon: +49 9119282237
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.zbfs.bayern.de/behoerde/vergabe/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Zentraler Ausweisdruck
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000709
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine zentrale Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Ihr obliegt die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch – neuntes Buch – SGB IX, worunter unter anderem die Feststellung des Vorliegens bzw. die Entscheidung über die Schwerbehinderteneigenschaft fällt. Bei Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft druckt und verschickt die Behörde jährlich ca. 200 000 Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat im Rahmen der Wahrnehmung seiner Fachaufgaben. Geplant ist die Zentralisierung des Ausweisdruckes an einem Standort mit einem weitestgehend automatischen Ausweisdrucker welcher neben der Personalisierung der Ausweisrohlinge (Scheckkartenformat ID-1) auch das Ausdrucken des Begleitschreibens, die Zusammenführung von Ausweis und Begleitschreiben und die Kuvertierung der Postsendung übernehmen soll.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 490 535,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse, 30172000 Ausweisdruckmaschinen, 42962000 Druck- und Grafikausrüstung, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: 84028 Landshut
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine zentrale Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Ihr obliegt die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch – neuntes Buch – SGB IX, worunter unter anderem die Feststellung des Vorliegens bzw. die Entscheidung über die Schwerbehinderteneigenschaft fällt. Bei Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft druckt und verschickt die Behörde jährlich ca. 200 000 Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat im Rahmen der Wahrnehmung seiner Fachaufgaben. Geplant ist die Zentralisierung des Ausweisdruckes an einem Standort mit einem weitestgehend automatischen Ausweisdrucker welcher neben der Personalisierung der Ausweisrohlinge (Scheckkartenformat ID-1) auch das Ausdrucken des Begleitschreibens, die Zusammenführung von Ausweis und Begleitschreiben und die Kuvertierung der Postsendung übernehmen soll. Ebenso zu beschaffen sind 3 Jahre Wartung für die Anlage. Die nötigen Verbrauchsmittel (= Rohlinge) für die ersten 3 Jahre (1 Jahr Grundlaufzeit und 2 Jahre als VO) sind mit zu beschaffen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Für die Versorgung mit Verbrauchsmitteln läuft der Vertrag zunächst bis 31.12.2021. Das Ziehen der Verlängerungsoption für die Verbrauchsmittel (Rohlinge und Aufspendelabel) erfolgt 3 Monate vor Jahresende (30.9.2021 bzw. 30.9.2022) durch einseitige schriftliche Erklärung (per Mail) durch den Auftraggeber. Der Vertrag für die Verbrauchsmittel endet spätestens zum 31.12.2023.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 248-616325
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Zentraler Ausweisdruck
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Mühlbauer ID Services GmbH
Postanschrift: Josef-Mühlbauer-Platz 1
Ort: Roding
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93426
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 761 200,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 583 736,65 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/06/2021