310230-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-München: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 118/2021 21/06/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabemanagement@sbk.org
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesetzliche Krankenkasse
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
HR2022 – Abrechnungssystem
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das momentane Personalabrechnungssystem der SBK, folglich SAP HCM System „Colorado“, wird durch die Abrechnungssoftware „Cloud-Service SAP HCM S/4 HANA Private Cloud Edition“ abgelöst. Zudem werden die entsprechend zugehörigen Implementierungsprojekt-/ und spätere Betriebsdienstleistungen (Applikationsmanagement) beauftragt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 4 298 511,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die SBK nutzt heute für ihre Personalabrechnung (und zugehörige Prozesse) das SAP HCM System „Colorado“ der Siemens AG mit einem eigenen Personalbereich. In der Ausgliederung der SBK aus dem Siemenskonzern wurden die Konzernbeschäftigungsbedingungen der Siemens AG für die Mitarbeiter übernommen, unter anderem die Anwendung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Bayern und die angewendeten Dienst-, und Betriebsvereinbarungen incl. der individuellen Altersversorgung. Es handelt sich um ein komplexes, historisch gewachsenes System (>20 Jahre) mit umfangreichen Customizing-Anpassungen zu Funktionalitäten, welche die fachlich funktionalen Prozessanforderungen an die Personalabrechnung (mit den für die SBK heute geltenden Beschäftigungsbedingungen) optimal in hoher Betriebsqualität abdecken.
Besonders hervorzuheben sind dabei die Elemente
— Payroll für aktive und passive Mitarbeiter mit Nutzung der bestehenden Lohnartendatenbank mit vielen Funktionalitäten,
— Pensionäre, Austritte mit unverfallbaren Pensionsansprüchen,
— Abbildung der SBK im Organisationsmanagement mit eindeutigen Zuordnungen,
— Briefschreibung incl. Datenübernahme für die MA aus den Infotypen,
— Negative Zeitwirtschaft,
— Abbildung der Betrieblichen Altersvorsorge der SBK mit der jährlichen Beitragsermittlung unter Berücksichtigung der Eingruppierung, Anwesenheit, Arbeitszeit,
— Versorgungsausgleich Eingabe der vom Gericht mitgeteilten Änderungen in der AV,
— Riester Eichel mit direkter Eingabe/Änderung der Beträge durch den MA,
— PENRU, Datenabzug für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen durch den Aktuar,
— Rollen/Berechtigungen für die spezifischen Zugriffe auf die Daten,
— Rückstellungsermittlung für zusätzliches Urlaubsgeld, Altersteilzeit, Sabbatical,
— Umsetzung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Bayern,
— Ermittlung der Beträge der Jahreszahlung abhängig von der Mitarbeitergruppe, Eingruppierung, Arbeitszeit im jeweiligen GJ und Abwesenheiten,
— Speicherung und Aufruf durch MA entsprechend seiner Berechtigung von Entgeltnachweis, DEÜV-Meldungen, Steuerbescheinigungen im Dokumententresor.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Personalkontingent von optional 350 Tagen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Vergabe der Leistung „Cloud-Service SAP HCM S/4 HANA Private Cloud Edition“ kann aufgrund eines technischen Alleinstellungsmerkmals gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV nur durch den zu beauftragenden Auftragnehmer erfüllt werden.
Die Begründung des Alleinstellungsmerkmals begründet sich wie folgt:
Im Vordergrund für die Beschaffung der Abrechnungssoftware steht vor allem, dass eine funktionierende Abrechnungssoftware für die Mitarbeiter zu gewährleisten ist, d. h., dass in einer neuen Lösung weiterhin die Beschäftigungsbedingungen der SBK in der Payroll durch entsprechende Funktionalitäten abgebildet werden können und die neue Lösung die Entgeltabrechnung/-zahlungen für die Mitarbeiter der SBK rechtlich einwandfrei, bzw. in hoher Qualitätsgüte und pünktlich erfolgen wird.
Im Februar 2021 teilte die Siemens AG der SBK den verbindlichen Austrittstermin (30.9.2022) für den Service-Vertrag SAP Colorado schriftlich mit. Damit besteht eine zeitliche Brisanz für die Beschaffung und Implementierung insbesondere mit Berücksichtigung der Prämisse, dass die neue Entgeltabrechnungslösung hinsichtlich der Funktionalität, Abrechnungstermintreue/-qualität den sehr hohen Status Quo mindestens halten kann ohne Ausfall bzw. verspätete und/oder falsche Entgeltabrechnungen, da sonst kritische Auswirkungen auf die Mitarbeiterzufriedenheit und somit auf die Versichertengemeinschaft der SBK zu erwarten sind.
Im Rahmen einer Marktrecherche konnte ermittelt werden, dass andere Anbieter die technischen Anforderungen nicht vollumfänglich erfüllen können.
Folglich können nur auf Basis eines entsprechend kundenindividuell anpassbaren SAP-Systems, die heute im SAP Colorado von der SBK genutzten und weiterhin benötigten Funktionalitäten zur Abbildung der SBK-Beschäftigungsbedingungen und Prozesse in benötigter hoher Qualität und dem verfügbaren Zeitrahmen implementiert werden.
Bei der Lösung „SAP HCM S/4 HANA Private Cloud Edition“ handelt es sich um eine Cloud-Lösung die als SaaS bezogen wird.
Um das SBK-spezifische Customizing für das SAP-Produkt optimal umzusetzen, besteht die Möglichkeit aus dem heutigen SAP-Verfahren Programmteile (Quellcode) in das neue SAP Verfahren zu übernehmen. Es gibt keine andere Lösung auf dem Markt, die die funktionalen Anforderungen in dieser Form bereits zur Verfügung stellen. Alle Anforderungen müssten neu beschrieben, neu programmiert und getestet werden. Dies birgt für die SBK immense Risiken bezüglich der Komplexität, des vorhandenen Zeitrahmens und der zielgerichteten Umsetzung der Lösung.
Da sowohl das Altsystem als auch das neue System SAP HCM als „Basis“ haben, ist mit der Entscheidung/Auswahl der SBK für die Lösung „SAP HCM S/4 HANA Private Cloud Edition“ für den Hersteller/Implementierungsdienstleister und Betreiber SAP eine Kompatibilität der Lösungen (und damit auch eine Vermeidung technischer Risiken) zueinander gegeben (Datenbankstrukturen, Quellcodestrukturen, Offenheit und Flexibilität für Schnittstellen usw).
Die SAP-Cloud/SaaS-Lösung bietet der SBK eine langfristige Nutzung hohe Flexibilität, hinsichtlich Skalierbarkeit, Produktergänzungen und zur Betriebs-/Applikationsdienstleisterauswahl. Die Lösung kann aktuell nur von SAP bezogen und betrieben werden, da die SAP noch keine Freigabe an lizenzierte Partner erteilt hat.
Mit der Auswahl/Entscheidung der Cloud Lösung SAP HCM S/4 HANA Private Cloud Edition verfügt die SBK in einem Projekt-Schritt über das neueste Produkt (auf technisch hohem Niveau durch zugrundeliegende S/4 HANA DB-Strukturen und Nutzungsmöglichkeit von Fiori Applikationen für Mitarbeiter und Führungskräfte-SelfServices), dass Cloud-Anforderungen nachkommt und dabei auch die notwendigen hohen Datensicherheits-/-schutzanforderungen erfüllt. Von Herstellerseite besteht heute eine Wartungszusage bis mindestens 2040.
Aus den oben beschriebenen Gründen ergibt sich eine objektive Unmöglichkeit der Deckung des Beschaffungsbedarfs.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
16/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 298 511,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/06/2021