Nach Abschnitt 2 § 14 Abs. 4 Ziffer 2 Lit. b) VgV können Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb vergeben werden, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Produktvorgabe des vergebenen MTT-Zirkels über den Direktvertrieb der Firma Schupp ist durch die Bedarfsanforderung des Leistungsempfängers im Vorfled ausreichend sachlich begründet worden.