Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin möchte ihre Stromversorgung in Zukunft auf „Grünstrom“ umstellen, um damit einen nachhaltigen Beitrag zu ihren eigenen und den weltweiten Klimazielen zu leisten. Deshalb beabsichtigt sie die Beschaffung von „Grünstrom“ im Wege der sonstigen Direktvermarktung in Höhe von mindestens 350 GWh p. a.. Der „Grünstrom“ muss durch Neuanlagen erzeugt worden sein. Die „Grünstromerzeugung“ ist durch Herkunftsnachweise (HKN) dieser Anlagen nachzuweisen. Zugelassen sind gekoppelte HKN, die beim Umweltbundesamt (UBA) geführt oder durch das UBA anerkannt werden. Diese HKN sind im Rahmen der Beschaffungsmaßnahme(n) an die Auftraggeberin zu übertragen.
Zur anteiligen Umsetzung dieses Vorhabens beabsichtigt die Auftraggeberin den Abschluss eines oder mehrerer Stromlieferverträge (PPA / sonstige Direktvermarktung) aus OWEA im Volumen von insgesamt rund 350 GWh p. a. oder einer Kapazität von rund 85 MWpeak und gekoppelte HKN eingebettet in folgende Struktur:
Die Lieferung kann „take as produced“ oder abgestimmt auf den Bedarf der Auftraggeberin erfolgen. Die andie Stromerzeugung für die Belieferung der Auftraggeberin gekoppelten HKN werden der Auftraggeberin übertragen. Stromlieferung und HKN werden separat bepreist und entgolten. Inbetriebnahme nach dem EEG und Lieferbeginn haben spätestens bis Ende 2025 und innerhalb eines Kalenderjahres zu erfolgen. Übergabepunkt für die Stromlieferung ist ein von der Auftraggeberin zu benennender Bilanzkreis in Deutschland. Die geforderte Gesamtleistung von insgesamt rund 350 GWh p. a. oder rund 85 MWpeak kann als Ganzes oder anteilig angeboten werden. Im Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes für die Belieferung aus einem Wind Offshore Park muss der Bieter für seine OWEA einen Zuschlag nach den EEG-Ausschreibungen 1.4.2017 oder 1.4.2018 nachweisen. Mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren erfolgt der Abschluss eines Stromliefervertrags mit der Auftraggeberin, der mit der Inbetriebnahme nach EEG der beschaffungsrelevanten Anlage und Lieferbeginn wirksam wird. Die Auftraggeberin bündelt ihre Strombezüge und Eigenerzeugung in einem Gesamtportfolio, das durch einen auftraggeberseitig beigestellten Dienstleister bewirtschaftet wird.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.