311345-2022 - ErgebnisDeutschland-Kiel: Schulmöbel
OJ S 111/2022 10/06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstr. 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: ralf.kraetschmann@gmsh.de
Telefon: +49 4315991462
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Beschaffung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung für Beratung, Kauf, Montage sowie Servicedienstleistungen für interaktive Displays nebst Zubehör
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39160000 Schulmöbel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern für Beratung, Kauf, Montage sowie Servicedienstleistungen für interaktive Displays nebst Zubehör für die Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung (hier insbesondere Schulen).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30195000 Tafeln, 30213100 Tragbare Computer, 39162000 Lehrmaterial, 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten, 39292100 Wandtafeln, 30195900 Weiße Schreibtafeln und Magnettafeln
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung: Kiel
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern für Beratung, Kauf, Montage sowie Servicedienstleistungen für interaktive Displays nebst Zubehör für die Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung (hier insbesondere Schulen).
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Im Zuge der Corona Pandemie und dem Digitalpakt für Schulen hat das Thema Digitalisierung noch einmal Fahrt aufgenommen. In diesem Zusammenhang sind schon zahlreiche Einrichtungen mit entsprechenden Geräten und Zubehör durch Einzelausschreibungen ausgestattet worden. Um unseren zahlreichen Kunden eine standardisierte, leistungsfähige und preislich attraktive Standard-Auswahl unterbreiten zu können, haben wir uns entschlossen, eine Ausschreibung mit den am häufigsten benötigten Produkten an den Markt zu bringen und bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmern zu beauftragen.
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Genaue Abrufmengen sind nicht prognostizierbar zumal sie unmittelbar vom Ausschreibungsergebnis abhängig sind. Die Beschaffungszahlen der letzten beiden Jahre lassen jedoch vermuten, das jährlich bis zu 1.000 Geräte zu erwarten sind.
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Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
Höchstmenge: 3.000 Geräte/Displays pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmern erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
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Die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung werden durch einen Miniwettbewerb nach folgenden Kriterien vergeben:
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- Kompatibilität zu vorhandenen Geräten / Anlage 30%
- Lieferzeit / Verfügbarkeit der benötigten Komponenten 20%
- Preis 20 %
- Garantie 10%
- Kundenspezifischen Anforderungen 20%
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Mehrere Hauptangebote sowie Nebenangebote sind nicht zugelassen. Sollte mehr als ein Hauptangebot und/oder ein Nebenangebot abgegeben werden, führt dies zum Ausschluss.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Garantie /+Verlängerung / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Ökologische Zertifizierungen / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Markteinführung / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Energieverbrauch / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Zusammensetzung Fuhrpark / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Preis Garantieverlängerung komplett / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 055-141196
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung für Beratung, Kauf, Montage sowie Servicedienstleistungen für interaktive Displays nebst Zubehör
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform und / oder E-Mail ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform und / oder E-Mail eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-GM-22-0290000-4122.2) bis spätestens 12. April 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z. H. Herrn Ralf Krätschmann (e-Vergabesystem, E-Mail: ralf.kraetschmann@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
7. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inklusive Leistungsportfolio (max. 4 DIN A4-Seiten).
8. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
9. Ausgefülltes Preisblatt/Leistungsverzeichnis zwingend im Excel-Format.
10. Gewerbezentralregister oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
11. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
12. Ausgefüllte Fuhrparkabfrage.
13. Ausgefüllte technische Abfrage.
14. Eigenerklärung zum Umweltmanagement.
15. Eigenerklärung über die technischen Zertifikate.
16. Produktdatenblätter und Umweltdatenblätter im PDF-Format.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit,
Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: +49 431-988-4702
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 812
Postanschrift: Küterstr. 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: nachpruefungstelle@gmsh.de
Telefon: +49 431/599-1112
Fax: +49 431/599-1119
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, Fachbereich 412
Postanschrift: Küterstr. 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: ralf.kraetschmann@gmsh.de
Telefon: +49 431-5991462
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/06/2022