312011-2021 - ErgebnisDeutschland-Altötting: Fassadenarbeiten
OJ S 119/2021 22/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf
Postanschrift: Vinzenz-von-Paul Str. 10
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: c.stadler@bpm-gmbh.de
Telefon: +49 85619290927
Fax: +49 85619290929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.innklinikum.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: §99 GWB (4)
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
395 – InnKlinikum Mühldorf – Erweiterung Pflegebetten – Gewerk 1 195.001 Windfanganlage Magistrale
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45443000 Fassadenarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gewerk 1 195.001 Windfanganlage Magistrale.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45262670 Metallbauarbeiten, 45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen, 44221230 Schiebetüren
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Hauptort der Ausführung: Mühldorf a. Inn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Windfanganlage im Rahmen einer Gebäudeerweiterung des bestehenden Krankenhauses:
— L / B / H = ca. 780 / 420 / 335 cm Windfanganalge bestehend aus Stahlunterkonstruktion,
— ca. 90 m2 Dämmplatten,
— ca. 110 m2 Außen-Bekleidung aus Metallkassetten,
— ca. 12 m2 Dach als Stehfalzdeckung und
— ca. 12 m Attika-Ausbildung,
— 2 St. 2-flg. Ganzglasschiebetüren mit Automatikantrieb, einschl. Festverglasung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 084-213441
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 395.1195.001
Bezeichnung des Auftrags:
Windfanganlage Magistrale
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf
Postanschrift: Vinzenz-von-Paul Str. 10
Ort: Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: wilhelm.feckl@kliniken-muehldorf.de
Telefon: +49 80723782359
Fax: +49 80723782268
Internet-Adresse: https://www.innklinikum.de/ueber-uns/impressum
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/06/2021