312443-2026 - Ergebnis
Deutschland – Arzneimittel – Open House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 13.03.2026 bis 12.04.2026
OJ S 88/2026 07/05/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
E-Mailvergabestelle1@by.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelOpen House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 13.03.2026 bis 12.04.2026
BeschreibungMit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House Verfahren für Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V sowie § 130a Abs. 8c SGB V im Zeitraum vom 13.03.2026 bis 12.04.2026 geschlossenen Verträge. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über die im jeweiligen Verfahren genannten Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8 SGB V bzw. § 130a Abs. 8c SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Einzelheiten können der Auftragsbekanntmachung zum jeweiligen Open House Verfahren im Amtsblatt der Europäische Union entnommen werden. Im Zeitraum vom 13.03.2026 bis 12.04.2026 geschlossene Verträge: 1. Aflibercept ausg. 114,3mg/ml: EURIMPHARM ARZNEIMITTEL GMBH; RATIOPHARM GMBH; STADAPHARM GmbH 2. Amifampridin: Abacus Medicine A/S 3. Apremilast: BETAPHARM ARZNEIM.GMBH 4. Atovaquon: GlaxoSmithKline GmbH; Glenmark Arzneimittel GmbH 5. Betamethason und Fusidinsäure: GALENPHARMA GMBH 6. Bimatoprost: axunio Pharma GmbH 7. Botulinumtoxin Typ A Xeomin: Allomedic GmbH 8. Budesonid: Orifarm GmbH 9. Certolizumab pegol: 2care4 ApS 10. Clindamycin und Benzoylperoxid: DERMAPHARM AG; GlaxoSmithKline GmbH; INFECTOPHARM 11. Clobetasol: ACIS ARZNEIMITTEL GMBH; DERMAPHARM AG; GlaxoSmithKline GmbH; PIERRE FABRE DERMO KOSMETIK GmbH 12. Daridorexant: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH 13. Denosumab: Originalis B.V. 14. Dexamethason Implantat: hvd medical GmbH 15. Diclofenac: ACIS ARZNEIMITTEL GMBH 16. Eptinezumab: LUNDBECK GMBH 17. Erythropoietin alfa: EMRA-MED ARZNEIMITTEL GMBH 18. Erythropoietin zeta: EMRA-MED ARZNEIMITTEL GMBH 19. Etanercept: Medicopharm AG 20. Filgrastim: Amgen GmbH 21. Flupentixol: axicorp Pharma GmbH 22. Fondaparinux: Abacus Medicine A/S; EURIMPHARM ARZNEIMITTEL GMBH 23. Formoterol und Beclometason ausg. DA WS 100/4,91µg: Abacus Medicine A/S 24. Gräserpollen s.c.: Bencard Allergie GmbH 25. Icatibant: STADAPHARM GmbH 26. Infliximab: adequapharm GmbH 27. Levothyroxin-Natrium: ALIUD PHARMA GMBH&CO. 28. Macrogol und Kombinationen: Fair-Med Healthcare GmbH 29. Nilotinib ausgen. Apfelmus: EURIMPHARM ARZNEIMITTEL GMBH 30. Nintedanib: 1 A PHARMA GMBH; Accord Healthcare GmbH; ALIUD PHARMA GMBH&CO.; BETAPHARM Arzneimittel GMBH; Cipla Europe NV; HEXAL AG; PUREN PHARMA GMBH; RATIOPHARM GMBH; STADAPHARM GmbH; Viatris Healthcare GmbH; Vivanta Generics s.r.o; Zentiva Pharma GmbH 31. Omalizumab: Allomedic GmbH 32. Safinamid: ALIUD PHARMA GMBH&CO.; STADAPHARM GmbH; Vivanta Generics s.r.o 33. Teriparatid: Medicopharm AG 34. Testosteron ILO: BIOMO PHARMA GMBH 35. Dornase alfa (Desoxyribonuclease): adequapharm GmbH
Kennung des Verfahrens9027970f-c568-43c9-ae84-4c945029ed72
Interne Kennung26-043
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensEs handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YMN2D# Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelOpen House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 13.03.2026 bis 12.04.2026
BeschreibungSiehe kurze Beschreibung
Interne Kennung26-043
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannDie AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Bayern - Die Gesundheitskasse
RegistrierungsnummerDE811695320
PostanschriftCarl-Wery-Str. 28
StadtMünchen
Postleitzahl81379
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle SGB V
E-Mailvergabestelle1@by.aok.de
Telefon08962730267
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon022894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung99403a13-ad4c-4d3f-ab29-64b50a749c15  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung06/05/2026 12:04:12 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung312443-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe88/2026
Datum der Veröffentlichung07/05/2026