Beschreibung der Beschaffung
Dolmetscherdienstleistungen in Präsenz und bei kurzfristigen Bedarfen auch telefonisch oder per Videokonferenz
Die Stadt Münster (Auftraggeber) hat als Kommune eine Vielzahl von Aufgaben zu erledigen und dabei Kontakt mit einem breiten Klientel an Menschen unterschiedlicher Herkunft. Damit einher gehen häufig auch sprachliche Barrieren, die zur Erfüllung der Aufgaben überwunden werden müssen. Um dies sicherstellen zu können, beabsichtigt die Stadt Münster für ihre verschiedenen Ämter und Einrichtungen Dolmetscherdienstleistungen im Wege einer zeitlich befristeten Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einem Wirtschaftsteilnehmer (Auftragnehmer) zu vergeben.
Ziel ist es, den Auftraggeber von den administrativen Aufgaben zu entlasten. Dies bedingt, dass der Auftragnehmer einerseits in der Lage ist, ein breites Spektrum an zu übersetzenden Sprachen zu bedienen und andererseits zeitlich überschneidende Bedarfe zu decken. Eine Vergabe an eine/n einzelne/n Dolmetscher*in/ Übersetzer*in, die/der lediglich eine oder wenige der geforderten Sprachen beherrscht, kommt deshalb nicht in Betracht. Zudem soll die Beauftragung und Abrechnung einzelner Dolmetscherdienstleistungen direkt zwischen den Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster und dem Auftragnehmer erfolgen.