Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3.
Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4.
Art der zuständigen Behörde Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im Stadtbahn- und Busverkehr im Gebiet der Stadt Bielefeld und in die Gebiete der Kreise Gütersloh, Herford und Lippe
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Eisenbahnverkehr
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
NUTS-Code: DEA43 Herford
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:
Bielefeld
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bielefeld hat einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtbahn- und Busverkehr an die moBiel GmbH auf der Grundlage von § 108 Abs. 1 GWB direkt vergeben. Der ÖDA umfasst den Stadtverkehr Bielefeld und abgehende Linien in die benachbarten Kreise Gütersloh, Herford und Lippe auf der Grundlage mit diesen Aufgabenträgern geschlossener Vereinbarungen. Die vergebenen Verkehrsdienste umfassen 13.500.000 Fahrplankilometer zzgl. der Leistungen in flexiblen Bedienungsformen.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags Beginn: 01/01/2024 Laufzeit in Monaten: 270
II.4.
Wichtigste Wirtschaftsgüter
Verlängerte Vertragslaufzeit aufgrund der wichtigsten Wirtschaftsgüter, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind: ja
Liste der Wirtschaftsgüter, mithilfe derer die öffentlichen Dienste erbracht werden:
Der Wert der Verkehrsdienste im Stadtbahnbetrieb beträgt mehr als 50 % des Gesamtwertes der mit dem ÖDA vergebenen Verkehrsdienste. Die wesentlichen Wirtschaftsgüter zur Erbringung der Verkehrsdienste wurden und werden von der moBiel GmbH beschafft und stehen in deren Eigentum (Fahrzeuge der Stadtbahn und des Busbetriebs, Betriebshof, Teile der Stadtbahninfrastruktur). Für die Erfülllung des ÖDA ist die moBiel GmbH verpflichtet, insbesondere neue Stadtbahnfahrzeuge anzuschaffen und die Stadtbahninfrastruktur weiter auszubauen. Diese Wirtschaftsgüter haben eine Abschreibungsdauer, die die Laufzeit des ÖDA von 22,5 Jahren übersteigen.
Bedeutung der bereitgestellten wichtigsten Wirtschaftsgüter im Verhältnis zu den gesamten Wirtschaftsgütern, die für die Erbringung der öffentlichen Dienste erforderlich sind (geschätzter prozentualer Anteil der bereitgestellten Wirtschaftsgüter an den gesamten Wirtschaftsgütern, die zur Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen verwendet werden):
Bis auf ca. 12 % der Stadtbahninfrastruktur werden die betriebsnotwendigen Wirtschaftsgüter von der moBiel GmbH beschafft und in das eigene Anlagevermögen übernommen; das sind über 90 % der für die Erbringung der Verkehrsdienste insgesamt notwendigen Wirtschaftsgüter.
Überwiegende Nutzung der Wirtschaftsgüter (geschätzter prozentualer Anteil an bereitgestellten Wirtschaftsgütern im Vergleich zu den Wirtschaftsgütern, die für Aktivitäten verwendet werden, die nicht die öffentlichen Dienste betreffen):
Die im Anlagevermögen der moBiel GmbH stehenden Wirtschaftsgüter werden über 90 % für die Erbringung der mit dem ÖDA vergebenen Verkehrsdienste genutzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.
Bedingungen für den Auftrag
III.1.1.
Kostenparameter für Ausgleichszahlungen
Die Ausgleichsleistungen werden auf der Grundlage einer Plan-Trennungsrechnung (Aufwendungen und Erträge für die Erbringung der Verkehrsdienste) für das jeweilige Folgejahr ermittelt und von der Stadt Bielefeld vorab verbindlich festgelegt.
III.1.2.
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt Spezifikationen ausschließlicher Rechte eingeräumt:
Der moBiel GmbH wird gemäß Vorgabe des ÖDA das ausschließliche Recht für Linienverkehre auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld und für Verkehre auf den Gebieten der Kreise Gütersloh, Herford und Lippe gemäß getroffener Vereinbarungen mit diesen Aufgabenträgern eingeräumt. Hiervon sind geringfügige Verkehre ausgenommen sowie Linienverkehre anderer Verkehrsunternehmen, die bestandskräftig genehmigt sind bzw. denen die Stadt Bielefeld zugestimmt hat bzw. künftig zustimmen wird. Näheres regelt der von der Stadt Bielefeld zu erlassende und bekannt zu machende Bescheid über die Gewährung eines ausschließlichen Rechts.
III.1.3.
Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen An den Betreiber vergebener Prozentsatz 100%(der verbleibende Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.5.
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der moBiel GmbH umfassen die Durchführung der Linienverkehre und das Betreiben der Stadtbahninfrastruktur unter Beachtung der Qualitätsvorgaben der Stadt Bielefeld. Näheres ergibt sich aus dem Ergänzenden Dokument zur Vorinformation in TED vom 28.12.2021 (2021/S- 252-671896), das als Download unter folgendem Link zur Verfügung steht: https://www.bielefeld.de/nahverkehr.
III.2.
Qualitätsziele
III.2.1.
Beschreibung
Information und Fahrkarten:
Siehe Abschnitte C. und D.5 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:
Siehe Abschnitte D.2 und D.4 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Zugausfälle:
Siehe Abschnitt D.4.2 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen:
Siehe Abschnitte D.1.5 und D.8 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Befragung zur Kundenzufriedenheit:
Siehe Abschnitt D.10.1 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Beschwerdebearbeitung:
Siehe Abschnitt D.10 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
Betreuung von Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Siehe Abschnitt B.5 des Ergänzenden Dokuments (siehe III.1.5).
III.2.2.
Angaben zu Belohnungen und Sanktionen
Die Stadt Bielefeld hat ein integriertes Anreizsystem zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Qualität als Bestandteil des ÖDA erlassen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 06/12/2023
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: moBiel GmbH
Angaben zum Auftragswert Wert ohne MwSt.: 2 408 198 000,00 EURkm öffentlicher Personenverkehrsleistung: 13 500 000
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1.
Zusätzliche Angaben
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=M3#cvd11=202cvd12=45cvd13=45#
Im Abschnitt III.1.3) ist "Eisenbahnverkehr" voreingestellt und kann nicht korrigiert werden. Korrekt handelt es sich um "Öffentlichen Straßenpersonenverkehr".
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 12/01/2024