Zusätzliche Angaben
Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der unter a) angegebene Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht beruecksichtigt werden sollen, gemaeß § 62 VgV innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen vor dem Vertragsschluss informieren. Gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung besteht vor Ablauf der vorgenannten Frist die Möglichkeit der Beanstandung, welche an den o. g. Auftraggeber zu richten ist. Hilft der o. g. Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, so wird er die Vergabekammer durch Übersendung des Vorgangs unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 19 Abs. 5 Thueringer Vergabegesetz für Amtshandlungen der Nachtprüfungsbehoerde Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Es gilt deutsches Recht.
Das Verfahren erfolgt anhand dem VgV sowie des ThuerVgG.
Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL / B) sowie die zusaetzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Jena (ZVB).
Die Unterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal
https://www.evergabe-online.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der Unterlagen erfolgt nicht.
Wir möchten alle Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle sichergestellt werden, dass alle nachträglichen Informationen unmittelbar zur Verfuegung gestellt werden können.
Erfolgt keine Registrierung von Seiten der Bieter sind diese für die Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.
Die Unterlagen werden auf der Vergabeplattform verschlüsselt gespeichert und koennen, nach Ablauf der Angebotsfrist, nur von einem autorisierten Personenkreis eingesehen werden.