VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Für die Sortierung insbesondere von gentechnisch veränderten Erregern, die verschiedene fluoreszente Proteine exprimieren, wird ein Gerät mit mindestens vier Anregungswellenlängen im Bereich von Lasern mit 405 nm, 488 nm, 561 nm und 638 nm Emission benötigt. Für die Sortierung muss mindestens eine 2-Wege Sortierung möglich sein, dazu eine direkte Ablage auch von Einzelevents verschiedener Größe in Multiwellplatten unterschiedlicher Formate (bis 384-well Platten) mit Indexsortierung für die Zuordnung der individuellen Fluoreszenzparameterwerte (z. B. bei der Klonierung von gentechnisch veränderten, fluoreszenten Erregern). Kreuzkontamination mit Erregern, bzw. Erregerbestandteilen muss zwingend ausschließbar sein, d. h. Probenzuleitungsfluidik, Analyseküvette müssen einfach austauschbar sein.