314008-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Bonn: Massenspektrometer
OJ S 119/2021 22/06/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V.
Postanschrift: Venusberg Campus 1, Gebäude 99
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ute Meinen
E-Mail: beschaffung@dzne.de
Telefon: +49 22843302-163
Fax: +49 22843302-169
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dzne.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungszentrum
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Hochauflösendes Massenspektrometer
Referenznummer der Bekanntmachung: 70067620
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38433100 Massenspektrometer
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Hochauflösendes Massenspektrometer mit OrbiTrap-Massenanalysator und vorgeschalteter Quadrupol-Filtereinheit.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: DZNE eV Helmholtzstr. 8/1 89081 Ulm
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Gerät wird zur Identifizierung und Quantifizierung neuer Peptid- und Proteinbiomarker bei neurodegenerativen Erkrankungen benötigt. Außerdem wird es für eptidomische/proteomische Untersuchungen im Rahmen translationaler Forschungsprojekte eingesetzt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Erforderlich zur Identifizierung und Quantifizierung neuer Peptid- und Proteinbiomarker bei neurodegenerativen Erkrankungen, außerdem Einsatz für eptidomische/proteomische Untersuchungen im Rahmen translationaler Forschungsprojekte. Hohe Massenauflösung, Analysegeschwindigkeit, Empfindlichkeit und der zusätzlich integrierten Ionenmobilitätsauftrennung – Voraussetzung, um die genannten Fragestellungen auf international kompetitivem Niveau zu bearbeiten
Alleinvertriebsrecht für alle hochauflösenden Massenspektrometer mit Orbitrap
— Technologie besitzt.
Die patentierte OrbitrapTM-Technologie ist Eigentum der Thermo Fisher Scientific Corporation. Kein anderer Anbieter darf Massenspektrometer mit der gleichen Technologie oder dem gleichen Handelsnamen vermarkten. OrbitrapTM stellt die erste elektrostatische FTMS – Technologie dar, entwickelt von Thermo Fisher Scientific.
Die nachfolgenden Patente stellen eine kleine Auswahl betreffend OrbitrapTM Massenspektrometer – Technologie dar:
1. US Patent Nr. 6.872.938 (Orbitrap Ion Injection),
2. US Patent Nr. 6.987.261 (Automatic Gain Control),
3. US Patent Nr. 6.998.609 (Orbitrap Ion Injection),
4. US Patent Nr. 7.425.699 (Orbitrap Ion Injection),
5. US Patent Nr. 7.714.283 (Verbesserte Orbitrap Massenanalysator – Geometrie).
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
18/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Thermo Fisher Scientific Gmbh
Postanschrift: Im Steingrund 4-6
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/06/2021