314137-2025 - Ergebnis
Deutschland – Gebäudereinigung – Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für verschiedene Dienstliegenschaften in 12459, 10117, 10789 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 075-24
OJ S 93/2025 15/05/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
E-MailVerdingung@bundesimmobilien.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für verschiedene Dienstliegenschaften in 12459, 10117, 10789 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 075-24
BeschreibungUnterhalts- und Glasreinigungsleistungen
Kennung des Verfahrensfbff9ee7-531f-4a3d-abf7-df936cf43a3d
Interne KennungVOEK 075-24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage C-02.3 zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): WE126599 -Bundesrechnungshof, Gebäudekomplex Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin (für Los 1 und Los 4): Geheimschutz/ Sicherheitsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung des Personals (1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. (2) Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. (3) Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. (4) Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an. (5) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. (6) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwölf (12) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis achtundfünfzig (58) Wochen in Anspruch nehmen. (7) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich. (8) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können. (9) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten. (10) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. Der Auftragnehmer hat qualifiziertes und kompetentes sowie sozialversicherstes Reinigungspersonal einzusetzen. Die Kenntnisse der deutschen Sprache nach A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausgesetzt. Sofern das Reinigungspersonal auch in technischen Räumen eingesetzt wird, werden die Kenntnisse der deutschen Sprache nach B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 vorausgesetzt. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1: Unterhaltsreinigungsleistungen
BeschreibungBei dem Objekt handelt es sich um ein gemischt genutztes Gebäude. Einzelheiten ergeben sich aus der Objektbeschreibung (Anlage C-02.4). Die Reinigung umfasst Reinigungsgrundflächen von 11.562,98 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 780.644,60 m² Fußbodenfläche.
Interne KennungVOEK 075-24 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenDas Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2029 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.12.2031).
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenWE 126599: THW-Bundesvereinigung, Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin; THW-Bundesanstalt, Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin; Bundesrechnungshof, Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin; Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin; BImA, Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin; Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Dreispitz, Friedrichstraße 130 C, 10117 Berlin;
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage C-02.3 zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): WE126599 -Bundesrechnungshof, Gebäudekomplex Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin (für Los 1 und Los 4): Geheimschutz/ Sicherheitsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung des Personals (1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. (2) Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. (3) Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. (4) Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an. (5) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. (6) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwölf (12) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis achtundfünfzig (58) Wochen in Anspruch nehmen. (7) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich. (8) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können. (9) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten. (10) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. Der Auftragnehmer hat qualifiziertes und kompetentes sowie sozialversicherstes Reinigungspersonal einzusetzen. Die Kenntnisse der deutschen Sprache nach A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausgesetzt. Sofern das Reinigungspersonal auch in technischen Räumen eingesetzt wird, werden die Kenntnisse der deutschen Sprache nach B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 vorausgesetzt. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungWertungspreis (Unterhaltsreinigung): Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt (für Unterhaltsreinigung) gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0,7
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungAngebotene Reinigungsstunden (für Unterhaltsreinigung): Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Gewichtung 30 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0,3
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2: Unterhaltsreinigungsleistungen
BeschreibungDas 5.164 m² große Grundstück ist mit einem L-förmigen in Mauerwerksbauweise errichteten Gebäude bebaut, welches als Büro- mit anschließendem Werkstattgebäude genutzt wird. Weiterhin befindet sich auf dem Grundstück eine Halle für einen Autoklaven. Die Halle ist über das Werkstattgebäude erreichbar und bildet somit eine geschlossene Einheit. Das Büro- und Werkstattgebäude ist unterkellert. Das Bürogebäude verfügt über vier Geschosse mit abgewalmtem Satteldach. Die Büroflächen rechts vom Treppenhaus wurden 2017 saniert und für die Nutzung als Büro hergerichtet. Das Werkstattgebäude ist in Stahlbetonstützbauweise errichtet, verfügt über ein Flachdach und über 3 Geschosse. Die Reinigung umfasst Reinigungsgrundflächen von 2.007,03 m² und einer jährlichen Reinigungsfläche von 110.556,61 m² Fußbodenfläche.
Interne KennungVOEK 075-24 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenDas Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.12.2029 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.12.2031).
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWE 139996: FES, Tabbertstraße 8, 12459 Berlin  
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage C-02.3 zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): enfällt 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungWertungspreis (Unterhaltsreinigung): Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt (für Unterhaltsreinigung) gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0,7
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungAngebotene Reinigungsstunden (für Unterhaltsreinigung): Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Gewichtung 30 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0,3
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3: Unterhaltsreinigungsleistungen
BeschreibungBei dem Objekt handelt es sich um ein Verwaltungsgebäude. Es sind lediglich die täglichen Verkehrsflächen zu reinigen. Die Reinigung umfasst Reinigungsgrundflächen von 206,52 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 10.767,95 m² Fußbodenfläche.
Interne KennungVOEK 075-24 - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen
Beschreibung der OptionenDas Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.05.2029 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.05.2031).
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWE 127941: Dienstliegenschaft Bendlerblock, Bauteil D, Stauffenbergstraße 13, 10785 Berlin  
StadtBerlin
Postleitzahl10117
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage C-02.3 zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): enfällt 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungWertungspreis (Unterhaltsreinigung): Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt (für Unterhaltsreinigung) gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 70 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0,7
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungAngebotene Reinigungsstunden (für Unterhaltsreinigung): Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen. Gewichtung 30 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0,3
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4: Glasreinigungsleistungen
BeschreibungBei den Objekten handelt es sich um verschiedene Bürogebäude, die entsprechend den Anforderungen des Nutzers hergerichtet wurden. Die Reinigung umfasst jährliche Reinigungsgrundflächen von 3.070,74 m² (einseitig gemessen, beid- und mehrseitig zu reinigen) und eine jährliche Reinigungsfläche von 4.969,58 m² Glasfläche.
Interne KennungVOEK 075-24 - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
Optionen
Beschreibung der Optionen2. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren zu den Liegenschaften a und b der Leistungsbeschreibung bis zum 31.12.2029 und zu der Liegenschaft c der Leistungsbeschreibung bis zum 31.05.2029 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (zu a und b bis 31.12.2031 und zu c bis zum 31.05.2031).
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenWE 127941: Dienstliegenschaft Bendlerblock, Bauteil D, Stauffenbergstraße 13, 10785 Berlin WE 139996: FES, Tabbertstraße 8, 12459 Berlin WE 126599: THW-Bundesvereinigung, Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin; THW-Bundesanstalt, Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin; Bundesrechnungshof, Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin; Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin; BImA, Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin; Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Dreispitz, Friedrichstraße 130 C, 10117 Berlin;
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/06/2025
Enddatum der Laufzeit31/05/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen1. Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.01.2026 bis 31.12.2029, max. bis 31.12.2031 für die Liegenschaften a und b der Leistungsbeschreibung Ausnahme: 01.06.2025 bis 31.05.2029, max. bis 31.05.2031 für die Liegenschaft c der Leistungsbeschreibung. 2. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren zu a und b bis zum 31.12.2029 und zu c bis zum 31.05.2029 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (zu a und b bis 31.12.2031 und zu c bis zum 31.05.2031). --- 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage C-02.3 zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur in dem unter Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen angegebenen Zeitraum durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung): WE126599 -Bundesrechnungshof, Gebäudekomplex Dreispitz, Friedrichstraße 130A, B, C, Claire- Waldorffstraße 1 und 3, Reinhardtstraße 2, 10117 Berlin (für Los 1 und Los 4): Geheimschutz/ Sicherheitsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung des Personals (1) Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist sowohl eine Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der Auftraggeberin gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der Auftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin dem Objektteam der Auftraggeberin die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind –unter Angabe der Art und des Datums des SÜ-. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal. (2) Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übersendet dem Personalkoordinator des Auftragnehmers die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden. (3) Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. (4) Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen durch die BImA fallen für den Auftragnehmer nicht an. (5) Fachspezifische Personalanforderungen sind in den Leistungsbeschreibungen formuliert und durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten. Personal, welches den von der Auftraggeberin vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der Auftraggeberin ohne weitere Begründung abgelehnt werden. (6) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich mindestens zwölf (12) bis fünfundzwanzig (25) Wochen und kann auch bis achtundfünfzig (58) Wochen in Anspruch nehmen. (7) Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich. (8) Die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung von Beschäftigten mit den vorgenannten Kriterien für die Sicherheitsüberprüfung die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass die vorgesehenen Beschäftigten ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden können. (9) Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü1 vorzuhalten. (10) Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. Der Auftragnehmer hat qualifiziertes und kompetentes sowie sozialversicherstes Reinigungspersonal einzusetzen. Die Kenntnisse der deutschen Sprache nach A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 werden vorausgesetzt. Sofern das Reinigungspersonal auch in technischen Räumen eingesetzt wird, werden die Kenntnisse der deutschen Sprache nach B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ERR) im Sinne der §§ 9 AufenthG, 104 Abs. 2 im Anschluss an § 24 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 vorausgesetzt. 4.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg. 4.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungWertungspreis
BeschreibungWertungspreis (Glasreinigung): Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt (Glasreinigung) gewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis), Gewichtung 100 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge657 979,62 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCLEAN Excellence GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 1 CLEAN Excellence GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 1 CLEAN Excellence GmbH
Datum des Vertragsabschlusses24/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge15
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWinkels Servicegesellschaft mbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 2 Winkels Servicegesellschaft mbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots0,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 2 Winkels Servicegesellschaft mbH
Datum des Vertragsabschlusses24/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBebra Gebäudemanagement und Service GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 3 Bebra Gebäudemanagement und Service GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots0,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 3 Bebra Gebäudemanagement und Service GmbH
Datum des Vertragsabschlusses24/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBerliner Facility Gemeinschaft GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 4 Berliner Facility Gemeinschaft GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots0,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 4 Berliner Facility Gemeinschaft GmbH
Datum des Vertragsabschlusses24/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer991-80032-33
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
KontaktpersonVerdingungsstelle
E-MailVerdingung@bundesimmobilien.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.bundesimmobilien.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer022894990
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon0228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungCLEAN Excellence GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 123 369 686
StadtBonn
Postleitzahl53227
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailausschreibungen@clean.de
Telefon0228 9702510
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungWinkels Servicegesellschaft mbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 119929736
StadtBerlin
Postleitzahl10785
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailangebotsverwaltung@winkels-gmbh.de
Telefon030-23004388
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungBebra Gebäudemanagement und Service GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 137223737
StadtBerlin
Postleitzahl12555
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvertrieb@bebra-service.de
Telefon+49309827770
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungBerliner Facility Gemeinschaft GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerDE 349782066
StadtBerlin
Postleitzahl12209
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailoffice@rs-fm.solutions
Telefon0172 - 1426174
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung93c38745-e8d4-4804-9338-e130ea5ecc7e  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/05/2025 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung314137-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe93/2025
Datum der Veröffentlichung15/05/2025