315219-2021 - ErgebnisDeutschland-Bamberg: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
OJ S 119/2021 22/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: LIfBi Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e. V.
Postanschrift: Wilhelmsplatz 3
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
E-Mail: Beschaffung@lifbi.de
Telefon: +49 951 / 863-3431
Fax: +49 951 / 863-3405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erhebungen im Rahmen der Startkohorte 8 (SC8)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0057
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Erhebungen im Rahmen der Startkohorte 8 (SC8) des Nationalen Bildungspanels 2021-2026.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 16 246 673,64 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e. V. (LIfBi) beabsichtigt einen Auftrag über die nachfolgend näher spezifizierten Leistungen zu erteilen: Das Nationale Bildungspanel (NEPS) wird seit Januar 2014 am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e. V. (LIfBi) durchgeführt. Dazu arbeitet das LIfBi mit einem deutschlandweiten Exzellenznetzwerk zusammen. Ziel des NEPS ist es, Längsschnittdaten zu Kompetenzentwicklungen, Bildungsprozessen, Bildungsentscheidungen und Bildungsrenditen in formalen, nicht-formalen und informellen Kontexten über die gesamte Lebensspanne zu erheben. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden seit 2009/10 ca. 60 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie ca. 40 000 weitere Personen aus deren Umfeld rekrutiert, wie z. B. Eltern oder Lehrkräfte, und begleitet diese in sechs (6) großen Panelstudien. Zwischen 2009 und 2012 wurden dazu sechs (6) Startkohorten gezogen, die fortan regelmäßig befragt werden; ebenso finden in festgelegten Abständen Kompetenzerhebungen statt. Seit dem Start der letzten NEPS-Schulkohorte im Sekundarbereich I, Startkohorte 3 im Jahr 2010, hat es eine Vielzahl an Veränderungen in Gesellschaft und Schulen gegeben. Mit der Ziehung und Begleitung einer neuen Schulkohorte im Sekundarbereich I, Startkohorte 8, wird das NEPS zu Entwicklungsprozessen und veränderten Bedingungen und Anforderungen sowie weiteren aktuellen forschungs- und steuerungsrelevanten Bereichen Wissen generieren und sich dabei auch neue technologische Entwicklungen im Bereich der Surveyforschung zunutze machen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung von Datenerhebungen in Startkohorte 8 des Nationalen Bildungspanels (NEPS), die Durchführung einer Entwicklungsstudie und eines Ablaufpretests sowie die Panelpflege und -verwaltung der Startkohorte 8. Ausführliche Angaben zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung der Vergabe-unterlagen enthalten. Es sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand (in variablen Positionen) vergütet. Der Auftragnehmer hat dazu in der Rechnungslegung den tatsächlichen Aufwand nach- und auszuweisen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 138-339739
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/04/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Stichting IEA Secretariaat Nederland
Ort: Amsterdam
NUTS-Code: NL Nederland
Postleitzahl: 1016EE
Land: Niederlande
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 16 246 673,64 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/06/2021