Bei einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt keine öffentliche Bekanntmachung mit Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen. Bei diesem Verfahren wählt der Auftraggeber die Unternehmen im Vorfeld aus und richtet sich dann direkt an die ausgesuchten Unternehmen mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten.
Thomas Ferber, in Thomas Ferber: Fristen im Vergabeverfahren, 4. Auflage, Datenbank VergabePortal, Zugriff am 8.6.2022
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