315363-2026 - Ergebnis
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Landkreis Mainz-Bingen: Beschaffung von zwei (2) Gerätewagen-Messtechnik (GW-Mess)
OJ S 88/2026 07/05/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Mainz-Bingen
E-Mailinfo@mayburg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLandkreis Mainz-Bingen: Beschaffung von zwei (2) Gerätewagen-Messtechnik (GW-Mess)
BeschreibungDer Landkreis Mainz-Bingen beabsichtigt die Beschaffung von zwei (2) neuen und baugleichen Gerätewagen-Messtechnik (GW-Mess). Die zwei (2) GW-Mess werden in einem (1) Fachlos beschafft: 2 Stk. Gerätewagen-Messtechnik (GW-Mess) (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau). Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt und separat gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_LRA-Mainz-Bingen_GW-Mess".
Kennung des Verfahrens67837217-953a-4862-9d68-0558339e7e52
Interne KennungMaBu-2026-0062
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtIngelheim am Rhein
Postleitzahl55218
Land, Gliederung (NUTS)Mainz-Bingen (DEB3J)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSiehe Vergabeunterlagen, insbes. jeweiligen Werkvertrag.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenSiehe Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelLandkreis Mainz-Bingen: Beschaffung von zwei (2) Gerätewagen-Messtechnik (GW-Mess)
BeschreibungDer Landkreis Mainz-Bingen beabsichtigt die Beschaffung von zwei (2) neuen und baugleichen Gerätewagen-Messtechnik (GW-Mess). Die zwei (2) GW-Mess werden in einem (1) Fachlos beschafft: 2 Stk. Gerätewagen-Messtechnik (GW-Mess) (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau). Etwaige (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt und separat gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_LRA-Mainz-Bingen_GW-Mess".
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtIngelheim am Rhein
Postleitzahl55218
Land, Gliederung (NUTS)Mainz-Bingen (DEB3J)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSiehe Vergabeunterlagen, insbes. jeweiligen Werkvertrag.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
Beschreibung(Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungWertungspreis (Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mainz-Bingen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCompoint GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses05/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungLandkreis Mainz-Bingen
Registrierungsnummern. a.
PostanschriftKonrad-Adenauer-Str. 34
StadtIngelheim am Rhein
Postleitzahl55218
Land, Gliederung (NUTS)Mainz-Bingen (DEB3J)
LandDeutschland
KontaktpersonMAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mailinfo@mayburg.de
Telefon089 45108896-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Registrierungsnummern-a
PostanschriftStiftsstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungCompoint GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE246550406
PostanschriftBreitweidig 3
StadtForchheim
Postleitzahl91301
Land, Gliederung (NUTS)Forchheim (DE248)
LandDeutschland
E-Mailinfo@compoint-fahrzeugbau.de
Telefon+49 91917336970
Fax+49 919173369720
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6612c30e-d973-4dc7-8094-e1513d129e72  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung05/05/2026 15:25:03 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung315363-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe88/2026
Datum der Veröffentlichung07/05/2026