316095-2021 - ErgebnisDeutschland-Wuppertal: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
OJ S 119/2021 22/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH
Postanschrift: Bromberger Str. 39-41
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42281
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: wsw-neubau@wsw-online.de
Telefon: +49 202569-3280
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsw-online.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energieversorgung, Trinkwasser und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Neue WSW-Zentrale
Referenznummer der Bekanntmachung: 600072
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben.
Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen:
— Planungsleistungen (Architektur, Statik, Fachplanungen usw.),
— Bauleistungen für die Errichtung der Unternehmenszentrale nebst Außenanlagen,
— Bauzwischenfinanzierung,
— Betriebsleistungen (lfd. Instandhaltung und Instandsetzung, Bedienung, Wartung, Inspektion technischer Anlagen, Energiemanagement).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000 Bauarbeiten, 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH Bromberger Str./Carnaper Str. 42281 Wuppertal
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der AN hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben.
Die Leistungen beinhalten den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem unternehmenseigenen Grundstück an der Bromberger Straße 39-41. Neben Büroflächen soll der Neubau mit einer Betriebsrestaurant, Kaffeebar und Konferenzflächen ausgestattet werden.
Insgesamt sind sämtliche Leistungen für ein schlüssel- und betriebsfertiges Gebäude zu erbringen, einschließlich der sich aus dem Planungsrecht ergebenden Auflagen. Dies beinhaltet alle Planungs-, Koordinations- und SiGeKo- Leistungen (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination), inklusive aller notwendigen Anträge, Genehmigungen, gegebenenfalls notwendigen Befreiungen, Gutachten, Prüfstatik etc. sowie die aus den vorgenannten Maßnahmen resultierenden Kosten, Gebühren und Aufwendungen. Der AN hat sämtliche für die Planung und den Bau des Gebäudes erforderlichen Genehmigungen eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu beantragen und einzuholen.
Das Projektgrundstück ist derzeit unbebaut. Auf einem Teil des Baufeldes befinden sich aktuell Stellplätze. Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus der Inaugenscheinnahme vor Ort und aus den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen zur Bestandsdokumentation.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Angebote werden in Anlehnung an die sog. „erweiterte Richtwertmethode“ (UfAB V, Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V - Version 2.0) bewertet. Danach werden die Angebote nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. Zunächst wird für jedes Angebot die Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit der kleinsten Kennzahl (Quotient aus dem Barwert und den erzielten Qualitätspunkten) gilt zunächst als das wirtschaftlichste Angebot. Die Angebote, deren Kennzahl maximal 5 % größer ist als das wirtschaftlichste Angebot, gelten als gleichwertig gegenüber dem zunächst ausgesuchten Angebot. Sollte es Angebote geben, deren Kennzahl (Preis-Leistungs-Verhältnis) in dem Schwankungsbereich von 5 % (größer als die Kennzahl des besten Angebotes) liegen, werden die so ermittelten, als gleichwertig betrachteten Angebote („Gruppe der gleichwertig besten Angebote“) unter dem Zusatzkriterium des niedrigsten Barwertes erneut verglichen und bewertet. Den Zuschlag erhält mithin das Angebot, das die kleinste Kennzahl aufweist, errechnet als Quotient aus dem Barwert aller angebotenen Preise dividiert durch die Anzahl der erzielten Qualitätspunkte. Für den Fall, dass es im Hinblick auf die Kennzahl gleichwertige Angebote gibt (Abweichung von 5 % von der kleinsten Kennzahl) und deshalb eine „Gruppe der gleichwertig besten Angebote“ gebildet werden muss, erhält den Zuschlag das Angebot aus dieser Gruppe, das den geringsten Barwert ausweist.
Die vollständige Bewertungsmatrix liegt den Verdingungsunterlagen als Anlage 0.5 bei.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 062-149351
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/04/2021
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDGDDJ3
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472891
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/06/2021