317229-2023 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Fräsmaschinen
OJ S 101/2023 26/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw S2.1 (AIN)
E-Mail: baainbwS2.1@bundeswehr.org
Telefon: +49 261-400-26221
Fax: +49 261-400-26202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ersatzbeschaffung CNC Fräsmaschinen
Referenznummer der Bekanntmachung: 6002445311-BAAINBw S2.1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
42623000 Fräsmaschinen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
CNC Fräsmaschinen für die Fertigung in der Werkstatt Kiel-Ellerbek und Eckernförde-Nord der WTD 71, AF 110 und zur Ausbildung von Industriemechanikern während ihrer Praxiszeit in den Werkstätten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Hauptort der Ausführung: Eckernförde
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
2 CNC Fräsmaschinen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Werkzeugmaschinen sind aufgabenfeldintern in erheblichen Anteilen direkt zur Ausbildung der angehenden Industriemechaniker vorgesehen. Bei schon vorhandenen Fräsmaschinen aus dem Hause Kunzmann handelt es sich um Maschinen des gleichen Typs, so dass eine einheitliche Bedienung und Programmierung gegeben ist. Insbesondere im Rahmen der Ausbildung ist dies auch zwingend erforderlich, um sowohl für Ausbilder als auch Auszubildende einen einheitlichen Kenntnisstand zu schaffen. Nur so lässt sich die nötige Bedienungssicherheit herstellen, auf die insbesondere im Rahmen der Aufsichts- bzw. Fürsorgepflicht im besonderen Maße abgestellt werden muss.
In dem Zusammenhang ist noch zu berücksichtigen, dass das Bedienpersonal (vier Ausbilder und sieben Fachhandwerker) schon eine herstellereigene Schulung für die vorhandenen Fräsmaschinen Kunzmann WF610MC erhalten hat. Somit sind die nötigen Kenntnisse der Programmierung und Bedienung vorhanden, die einerseits für die Sicherheit und andererseits für das effektive Nutzen des technischen Potentials sorgen. Bei einem Produktwechsel wäre eine erneute Herstellerschulung erforderlich, die entsprechende Folgekosten generieren würde.
Ein weiterer technischer Aspekt, der in der Berufsausbildung bei den Fräsmaschinen WF610MC von Kunzmann zum Tragen kommt, sind die manuellen Handräder in allen (Bearbeitungs-) Achsen. Hier werden dem Auszubildenden an einer CNC-Maschine gleichzeitig die Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die beim Arbeiten an manuellen Maschinen erforderlich sind. Zudem ist diese Funktionalität gleichermaßen bei der Fertigung in den Fachwerkstätten von Vorteil, um ohne Programmierung Einzelstücke fertigen zu können.
Unabhängig davon ist auch nur bei technisch gleich ausgerüsteten Fräsmaschinen gewährleistet, dass das vorhandene Zubehör wie z.B. Werkzeughalter verwendet werden kann. Die schon vorhandenen Fräsmaschinen verwenden die genormte Werkzeugaufnahme "SK 40", die aus Gründen der Austauschbarkeit und Kostenersparnis beibehalten werden sollte.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzbeschaffung CNC Fräsmaschinen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: KUNZMANN Maschinenbau GmbH
Postanschrift: Tullastraße 29- 31
Ort: Remchingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 75196
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/05/2023