318422-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Köln: Elektronisches Sicherheitsschloss
OJ S 113/2022 14/06/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Köln
Postanschrift: Walter-Pauli-Ring 2-6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DirZA/ZA1/ZA15
E-Mail: ZA15.Koeln@polizei.nrw.de
Telefon: +49 2212290
Fax: +49 2212293682
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://koeln.polizei.nrw/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Teilerneuerung Zutrittskontrollsystem
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
44521120 Elektronisches Sicherheitsschloss
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Teilerneuerung des bestehenden Zutrittskontrollsystems; siehe Abschnitt II.2.4
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 258 452,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
In den Liegenschaften des Polizeipräsidiums Köln ist ein Zutrittskontrollsystem der Firma Siemens AG in Betrieb. Es ist nun eine Teilerneuerung des bestehenden Systems durch den bisherigen Anbieter erforderlich. Ziel ist eine einheitliche und funktionssichere Zutrittskontrolle. Zu den Liefer- und Dienstleistungen gehören auch die betriebsfertige Montage und Installation sowie Wartungsleistungen des Gesamtsystems durch den Auftragnehmer.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Auftragsvergabe ist gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den bisherigen Lieferanten und Hersteller Fa. Siemens AG RC-DE SI RDE WEST KAS S IS gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VGV (Vergabeverordnung) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten des Lieferanten zulässig. Das bestehende Zutrittskontrollsystem der Fa. Siemens soll teilerneuert werden. Hierzu ist die Erneuerung der Gebäudeaußenleser sowie der Leser der Asservaten- und Waffenräume vorgesehen. Ein Herstellerwechsel würde zu schwerwiegenden und nicht hinnehmbaren Kompatibilitätsproblemen führen, da die neue Technik in das bestehende Siemens System vollumfänglich integrierbar sein muss. Es läge zudem eine komplette Entwertung der vorhandenen Infrastruktur (insbesondere aller weiterhin zu nutzenden Leser, komplette Kabelinfrastruktur sowie sämtliche Kontroller) vor, da diese - aufgrund Inkompatibilität mit den Systemen alternativer Hersteller - in Gänze neu aufgebaut werden müsste. Weiterhin gibt es eine Software Schnittstelle zum Zeiterfassungssystem BIS, welche bei Produkten alternativer Hersteller neu programmiert werden müsste; ebenso müssten alle Zeiterfassungsterminals erneuert werden. Dies alles wäre mit erheblichem und unverhältnismäßigem finanziellem Mehraufwand bzw. mit gravierenden Nachteilen für das Polizeipräsidium Köln verbunden.
Die Beschaffung des Siemens Zutrittskontrollsystems über einen anderen Vertriebspartner ist nicht möglich. Die Fa. Siemens AG RC-DE SI RDE WEST KAS S IS besitzt als Urheber alle ausschließlichen Rechte an dem System, so dass die Beauftragung eines anderen Anbieters gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VGV nicht möglich ist.
Daneben liegt auch der Ausnahmetatbestand gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VGV vor, da – wie oben dargestellt – vorliegend aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die geforderten Leistungen können nur durch das Zutrittskontrollsystem der Fa. Siemens erbracht werden. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs 4 Nr. 2 lit. b), lit. c) gelten auch hier, da es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter gem. § 14 Abs. 6 VGV ist.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
09/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Siemens AG RC-DE SI RDE WEST KAS S IS
Postanschrift: Am Kabellager 9
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
Telefon: +49 22184592700
Internet-Adresse: https://new.siemens.com/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 258 452,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das in Abschnitt V.2.1 (Tag der Zuschlagserteilung) angegebene Datum entspricht dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung und stellt nicht den Tag der beabsichtigten Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) dar. Die Zuschlagserteilung und der Vertragsabschluss erfolgen nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser freiwilligen Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/06/2022