319224-2022 - ErgebnisDeutschland-Halberstadt: Dienstleistungen im Sozialwesen
OJ S 113/2022 14/06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harz - Fachdienst Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachdienst Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kreis-hz.de
Telefon: +49 3941-59705719
Fax: +49 3941-59704282
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gesonderte Beratung und Betreuung nach § 1 AufnG-LSA
Referenznummer der Bekanntmachung: EU_LÖ_016/22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
gesonderte Beratung und Betreuung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes Land Sachsen Anhalt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 200 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE09 Harz
Hauptort der Ausführung: Landkreis Harz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Harz beabsichtigt, die gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufnahmegesetzes (AufnG LSA) im Rahmen eines europaweit offenen Ausschreibungs-Verfahrens zu vergeben.
Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend, sondern fließt in die Gesamtbewertung, die entsprechend der beiliegenden Tabelle erfolgt, als ein Kriterium mit ein; vielmehr wird die Konzeption und der Bewertungsbogen mit 90% gewichtet, der Preis hingegen nur mit 10%.
Er wendet sich vorrangig an Träger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an sonstige rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, die den Zweck der gBB erfüllen können und die eine Gewähr für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgabe bieten.
Der Auftrag soll ab 01.10.2022 an einen Träger mit einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren vergeben werden.
Vorgesehen ist, dass dem Landkreis Harz bis zu vier Beraterstellen (4,0 VbE) erstattet werden. Einer bedarfsorientierten personellen Aufstockung wird nur unter vorheriger Freigabe durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) zugestimmt.
Der erstattungsfähige Höchstbetrag für eine Beraterstelle (1,0 VbE) beläuft sich auf 54.880,00 Euro (Personalkosten). Darüber hinaus sind 10 Prozent der Bruttopersonalkosten je Beraterstelle als personenbezogene Sachkosten erstattungsfähig.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: siehe Bewertungsmatrix / Gewichtung: 75
Kostenkriterium - Name: Wirtschaftlichkeit des Angebotes / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: siehe Bewertungsmatrix / Gewichtung: 15
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 045-116181
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: EU_LÖ_016/22
Bezeichnung des Auftrags:
Gesonderte Beratung und Betreuung nach § 1 AufnG-LSA
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
31/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 207 360,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 200 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: http://www.lvea.sachsen-anhalt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nachprüfungs- oder Feststellungsverfahren werden nur auf schriftlichen Antrag eingeleitet.
Antragsbefugt (Paragraf 160 Absatz 2 GWB) ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten geltend macht (Bewerber beziehungsweise Bieter). Es ist darzulegen, dass durch die behauptete Verletzung von drittschützenden Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Verstoß muss vor Anrufung der Vergabekammer gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Paragraf 160 Absatz 3 GWB).
Der Nachprüfungsantrag muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Soweit bekannt, sind durch den Antragsteller die sonstigen Beteiligten zu benennen. In jedem Fall soll der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten (Paragraf 161 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/06/2022