Um die gewünschte und wichtige Scharnierfunktion zwischen RFA und der ESA Mission einnehmen zu können, muss der AN Mitglied der MAG sein.
Des Weiteren muss der AN deutsche Interessen wahrnehmen und die Mission innerhalb DE so vermarkten, dass deutsche Institutionen und Unternehmen ausreichend und prominent an der Missions-Ergebnisverwertung beteiligt sind. Daher muss der AN ein deutscher Vertreter in der MAG sein.
Der AN muss über eine breite Aufstellung in Bereich der Pflanzen-Photosynthese-Forschung und deren Ableitung aus Fernerkundungsdaten verfügen. Dies beinhaltet, dass er mit verschiedenen Messtechniken zu Photosynthese von Pflanzen vertraut ist.
Darüber hinaus muss der AN weltweit wissenschaftlich vernetzt sein.
Mögliche Anbieter
Potentielle Anbieter aus der Photosynthese-Forschung an Pflanzen sind:
- Forschungszentrum-Jülich
- Julius-Thünen-Institut
- Universität Bonn, Fakultät für Agrarwissenschaften
- Universität Hohenheim
- Humboldt Universität Berlin
Aus dem Kreis der vorgenannten möglichen Anbieter ist nur das Forschungszentrum Jülich (FZJ) mit Prof. Uwe Rascher in der MAG der Mission FLEX vertreten. Alle anderen deut-schen Einrichtungen haben keinen Vertreter in der MAG der Mission FLEX. Somit verbleibt nur ein möglicher Anbieter.
Im Ergebnis kann der geplante Auftrag aufgrund des oben genannten Kriteriums, dass der AN in der MAG der Mission vertreten sein muss, nur von Prof. Rascher (FZJ) erbracht werden.
Es gibt keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen für die zu vergebenen Leistungen.
Der mangelnde Wettbewerb darf nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter sein. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber die Auftragsbedingungen und -voraussetzungen nicht derart einengen bzw. präzisieren darf, dass sie wie zugeschnitten auf einen einzigen AN sind.
Im vorliegenden Fall bestimmen sich die Auftragsparameter nach dem Bedarf der RFA. Das Alleinstellungsmerkmal des Forschungszentrums Jülich beruht auf der Notwendigkeit, dass der Bieter deutsches Mitglied in der MAG ist. Im Ergebnis kann der geplante Auftrag aus technischen Gründen nur von Prof. Rascher vom FZJ erbracht werden.
§ 14 Abs. 6 VgV steht der Anwendung des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV im Ergebnis nicht entgegen.