VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: Der hohe Umstellungsaufwand bei einem Wechsel des GIS-Systems berechtigt zur Vergabe an den aktuellen IT-Dienstleister. Dieser durch die Rechtsprechung bestätigte Begründung des Umstellungsaufwands trifft vorliegend zu und wird durch das Ergebnis der Markterkundung bestätigt. Es handelt sich vorliegend auch nicht um einen einfachen Produktwechsel, der den Umstellungsaufwand verursacht. Das gesamte Geodaten-System der Stadt Worms ist auf das GIS-System der Fa. CAIGO GmbH ausgelegt. Insoweit verfügt das Unternehmen, mit dem der Auftrag durchgeführt werden soll, über ein für die Stadt Worms spezifischen technisches Alleinstellungsmerkmal. Nach Einschätzung der Stadt Worms würde die Einführung eines weiteren GIS diverse Nachteile mit sich bringen:
• Zusätzlicher Personalaufwand hinsichtlich Installation, Konfiguration, Nutzerbetreuung, sowie Schulung für ein neues Softwareprodukt. (derzeit 1 Vollzeitstelle)
• Vorhaltung eines weiteren Geodatenservers, Aneignung des erforderlichen Know-hows für den Betrieb einer zusätzlichen Geodatenbank und eines Datenbankservers, inklusive der Bereitstellung der personellen Ressourcen hierfür
• Paralleler Einsatz und Schulung der Mitarbeiter je nach Aufgabengebiet mit zwei GIS
• Aufwendige Migration der Geobasisdaten in das weitere GIS
• Absicherung einer redundanten Datenhaltung.
Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs.3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsvergabe. Die Kommunen sind der Ansicht, dass diese Auftragsvergabe nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b) VgV erfolgen kann.
Auf die Regelung in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB und die dort genannte Fristsetzung wird verwiesen