319750-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Medizinische Geräte – Beschaffung eines Ion Endoluminal System von Intuitive (bestehend aus Bronchoskopie-Einheit plus C-Bogen mit Navigationsschnittstelle zum Intuitive ION von Siemens Healthineers)
OJ S 104/2024 30/05/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
E-Mail: einkauf@ukbonn.de
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines Ion Endoluminal System von Intuitive (bestehend aus Bronchoskopie-Einheit plus C-Bogen mit Navigationsschnittstelle zum Intuitive ION von Siemens Healthineers)
Beschreibung: Die vaskuläre Robotik ist ein Teilprojekt im Rahmen des Projekts Innovative Secure Medical Campus (kurz ISMC). Aufbauend auf einem innovativen Digitalisierungskonzept sollen die Diagnostik und die Behandlung der Patientinnen und Patienten inkl. robotergestützte Interventionen sowie die allgemeinen Prozesse entlang der Patienten Journey am UK Bonn optimiert werden. In diesem Kontext beabsichtigt das Universitätsklinikum Bonn AöR, das Ion Endoluminal System von Intuitive in Verbindung mit CIOS Spin (C-Bogen mit Navigationsschnittstelle zu Intuitive ION) von Siemens Healthineers AG für die Sektion Pneumologie (Med. Klinik II) und die Sektion Thoraxchirurgie (Klinik für Allgemein, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie) und die Klinik für diagnostische und interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Bonn innerhalb des DKG- Lungenkrebszentrum Helios Klinikum/Johanniter Krankenhaus/ Universitätsklinikum Bonn zu beschaffen.
Kennung des Verfahrens: 13a10639-0e30-40eb-995a-ecc3cc99b243
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften des 4. Abschnittes des GWB sowie der VgV. Vorliegend wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausschließlich mit den Herstellern Intuitive Surgical Deutschland GmbH und Siemens Healthineers AG durchgeführt. Diese Verfahrensart ist durch die nachfolgend dargelegten Alleinstellungsmerkmale des von diesen Herstellern angebotenen integrierten Systems gerechtfertigt (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV). Robotergestützte Interventionen bieten Ärzten die Möglichkeit von außerhalb eines Interventionsraumes und somit strahlengeschützt ohne das Tragen eines Bleischutzes mithilfe von Joysticks/Bedienelementen Katheter, Drähte und andere Interventionsgeräte (Ballons, Embolisationsspiralen) zu steuern. Robotergestützte Interventionen erlauben eine präzise Manövrierung durch das Gefäßsystem, ohne dabei direkt beim Patienten und somit auch der Strahlenquelle zu stehen. Neben den höchsten Qualitätsansprüchen in der chirurgischen, onkologischen und strahlentherapeutischen Versorgung und Therapie der Patienten ist ein besonderer Schwerpunkt die präzise Diagnostik und Erkennung von Lungenkrebserkrankungen. Dies ist die Domäne der Pneumologie und wird üblicherweise durch interventionelle endoskopische Verfahren erzielt. Neben der zu erwartenden deutlichen Steigerung der Notwendigkeit zur histologischen Sicherungen von kleineren Lungenbefunden durch das anstehende Lungenkrebsscreening nimmt die Bedeutung der frühestmöglichen histologischen Sicherung durch die zunehmende Relevanz von neoadjuvanten Immuno-Chemotherapien zu. Für ein modernes und innovatives Lungenkrebszentrum ist es also von enormer Bedeutung alle Möglichkeiten der frühestmöglichen interventionellen Diagnosesicherung nicht nur vorzuhalten, sondern auch mitzuentwickeln. Das Intuitive® ION System (bestehend aus Bronchoskopie-Einheit plus C-Bogen mit Navigationsschnittstelle zum Intuitive® ION) ist eine robotisch gestützte Plattform zur transbronchialen bronchoskopischen Sicherung von unklaren Lungenrundherden. Mit dem ultradünnen, ultramanövrierfähigen Katheter können kleine Läsionen in allen 19 Lungensegmenten erreicht werden. Dabei geht es um konkret um diese Alleinstellungsmerkmale, die ausschließlich vom Ion® Endoluminal System von Intuitive (bestehend aus Bronchoskopie-Einheit plus C-Bogen mit Navigationsschnittstelle zum Intuitive® ION) erfüllt werden. - Nur ION hat das CE-Label als robotisches endoluminales Lungennavigationssystem, welches zur Durchführung von transbronchialen Biopsien und zum Setzen von Markierungen (klinischer Einsatz) zwingend notwendig ist. - Das ION-System arbeitet aktuell mit dem weltweit kleinsten Katheter (Außendurchmesser/OD: 3,5 mm, Arbeitskanal/WC: von 2,0 mm). Damit erhöht sich die Reichweite innerhalb der Lungenperipherie. Während der Bronchoskopie kann mithilfe der Kontrolleinheit der ultradünne ION-Roboterkatheter, welcher sich um 180° in jede Richtung drehen lässt, entlang des geplanten Pfades zum Ziel navigiert werden. Zum Vergleich: Veran von Olympus (OD = 6,2mm, WC = 2,8), Monarch von Johnson & Johnson (OD = 4,2mm, WC = 2,1), Galaxy von Noah Medical (OD = 4,0mm, WC = 2,1). - Integration mit Siemens Healthineers’ Cios Spin Imaging System: Nur Cios Spin hat eine freigegebene und praxiserprobte Schnittstelle zu Ion. Diese dient als Navigationsschnittstelle zu dem robotischem Lungennavigationssystem, die die nahtlose, instantane Übertragung eines 3D Bilddatensatz ermöglicht, mit dem die Pfadplanung zu einem Lungenrundherd korrigiert werden kann. So können auch kleine Läsionen in allen 19 Lungensegmenten erreicht werden. Speziell für die am UK Bonn geplanten präzisen Biopsien ist die Verifizierung weit peripherer und kleinster Herde im Kontext des Lungenkrebsscreenings mittels des Cios Spin zwingend erforderlich. - Mobiles Cone-Beam CT (CBCT), das zur Darstellung subsolider, subzentimeter großer Lungenrundherde geeignet ist. Nur Cios Spin kann einen entsprechenden Track Record aufbieten. Die integrierte, exklusive Cross-Talk-Logik zwischen ION und dem Siemens CBCT ist die einzige Möglichkeit histologisch gesicherte Befunde auf dem ION wiederzuerkennen. Diese Vereinfachung erspart nicht nur den sonst notwendigen Pathologen on-site, sondern auch wertvolle Zeit bei der Navigation, da andernfalls bei Korrekturen die Navigation nicht durch den angeschlossenen ION, sondern durch ein alternatives CT-System erfolgen muss. - Stabilität und Präzision: Der ION-Katheter bietet eine beispiellose Stabilität, die für präzise Biopsien erforderlich ist. Selbst bei schwierig zu erreichenden Knoten außerhalb der Atemwege ermöglicht der vollständig bewegliche Katheter eine genaue Biopsie. ION ist das einzige System, das die patentierte (Ion Patent US 9,918,659 B2. March 20, 2018.) Shape-Sensing-Technologie (Formabtastungstechnologie) einsetzt, während alle anderen RAB -Systeme auf elektromagnetische Navigation (EMN) angewiesen sind. Es ist zusätzlich anzumerken, dass Intuitive keine Lizenzen an Dritte zur Nutzung des Patents erteilt. ION setzt auf dünne, flexible, formlesende Glasfasersensoren, die entlang der gesamten Länge des Katheters eingebettet sind. Das System ist somit unempfindlich gegenüber elektromagnetischen (EM) Störungen und unempfindlich gegenüber Metallobjekten, die die Präzision des Katheters beeinträchtigen können. Weiterhin ist ION das einzige System, das die Formabtastungstechnologie nutzt, um die Stabilität des Katheters ständig zu überwachen und zu steuern sowie exogenen Kräften, die bspw. durch die Atmung des Patienten entstehen, zu widerstehen. - Keine Abhängigkeit von elektromagnetischer Navigation: Da das ION-System nicht auf elektromagnetische Navigation angewiesen ist, kann es problemlos in Bronchoskopie-Suiten und Operationssälen integriert werden, ohne dass Metall oder ferromagnetische Störungen das Magnetfeld beeinflussen. Das rollbare Systeme kann somit am UKB örtlich sehr flexibel ohne eine vorherige Raumvorbereitung eingesetzt werden. Alle diese genannten Merkmale, sind erforderlich, weil nur so eine automatisierte Zusammenarbeit der verschiedenen Technologien ermöglicht wird, die der Präzisionsmedizin und der Weiterentwicklung der Medizin im Hinblick auf robotische Therapien/Interventionen dient. Eine „vernünftige“ Alternative im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV zu der Beschränkung des Beschaffungsgegenstands auf das integrierte System der Hersteller Intuitive und Siemens ist vorliegend nicht ersichtlich. Es ist nicht möglich, die mit den o. g. Alleinstellungsmerkmalen verbundene Leistungsfähigkeit im vorgesehenen Einsatzzweck mittels Geräten anderer Hersteller zu realisieren. Dazu wird auf die obige Darstellung verwiesen, in der jeweils herausgearbeitet wurde, dass die anderen verfügbaren Geräte keine gleichwertigen Eigenschaften aufweisen. Auch kann die hier beschriebene Technologie nicht über Händler vertrieben bzw. bezogen werden und ist einzig von den Firmen Intuitive und Siemens direkt erhältlich. Dieser Aspekt wurde schriftlich von den Firmen bestätigt. Es existiert daher kein Wettbewerb auf Lieferantenebene, so dass auch ein wettbewerbliches Vergabeverfahren mit Produktvorgaben im Sinne von § 31 Abs. 6 VgV ausscheidet.
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung eines Ion Endoluminal System von Intuitive (bestehend aus Bronchoskopie-Einheit plus C-Bogen mit Navigationsschnittstelle zum Intuitive ION von Siemens Healthineers)
Beschreibung: Die vaskuläre Robotik ist ein Teilprojekt im Rahmen des Projekts Innovative Secure Medical Campus (kurz ISMC). Aufbauend auf einem innovativen Digitalisierungskonzept sollen die Diagnostik und die Behandlung der Patientinnen und Patienten inkl. robotergestützte Interventionen sowie die allgemeinen Prozesse entlang der Patienten Journey am UK Bonn optimiert werden. In diesem Kontext beabsichtigt das Universitätsklinikum Bonn AöR, das Ion Endoluminal System von Intuitive in Verbindung mit CIOS Spin (C-Bogen mit Navigationsschnittstelle zu Intuitive ION) von Siemens Healthineers AG für die Sektion Pneumologie (Med. Klinik II) und die Sektion Thoraxchirurgie (Klinik für Allgemein, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie) und die Klinik für diagnostische und interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Bonn innerhalb des DKG- Lungenkrebszentrum Helios Klinikum/Johanniter Krankenhaus/ Universitätsklinikum Bonn zu beschaffen.
Interne Kennung: Gesamtauftrag
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Universitätsklinikum Bonn AöR
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 030 128,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: einkauf@ukbonn.de
Telefon: +49 228 287-10425
Internetadresse: www.ukbonn.de
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Intuitive Surgical Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: DE200038727
Postanschrift: Am Flughafen 6
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79108
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
E-Mail: support.de@intusurg.com
Telefon: +49 761 8878 7700
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3045
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthineers AG
Registrierungsnummer: DE315879502
Postanschrift: Siemensstr. 3
Stadt: Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land, Gliederung (NUTS): Forchheim (DE248)
Land: Deutschland
E-Mail: kontakt@siemens-healthineers.com
Telefon: +49 800 188 188 5
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3d83ca7c-8263-43ef-93ad-b70c56d887a3  -  01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2024 13:17:07 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 319750-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 104/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/05/2024