319858-2022 - ErgebnisDeutschland-Limburg a. d. Lahn: Fernmeldedienste
OJ S 113/2022 14/06/2022
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Limburg-Weilburg
Postanschrift: Schiede 43
Ort: Limburg a. d. Lahn
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christine Grau
E-Mail: c.grau@heuking.de
Telefon: +49 6997561413
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.limburg-weilburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten privaten Teilnehmer im Landkreis Limburg-Weilburg – Neuausschreibung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die in den Kommunen Hünfelden, Bad Camberg, Selters/Taunus, Brechen und Runkel im Landkreis Limburg-Weilburg gelegenen, noch unterversorgten privaten Teilnehmer über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen ca. 150 privaten Teilnehmer im Ausbaugebiet zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im Download s versorgt werden. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Planung, Bau und Betrieb eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000 Fernmeldedienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die in den Kommunen Hünfelden, Bad Camberg, Selters/Taunus, Brechen und Runkel im Landkreis Limburg-Weilburg gelegenen, noch unterversorgten privaten Teilnehmer über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sollen ca. 150 privaten Teilnehmer im Ausbaugebiet zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im Download s versorgt werden. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Planung, Bau und Betrieb eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 8. August 2016 („Landesförderrichtlinie“).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 043-112830

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die noch unterversorgten privaten Teilnehmer in den Kommunen Hünfelden, Bad Camberg, Selters/Taunus, Brechen und Runkel im Landkreis Limburg-Weilburg –
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
Postanschrift: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: c.grau@heuking.de
Telefon: +49 6997561413
Fax: +49 6997561490
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
09/06/2022