Zusätzliche Angaben
1. Zusatz zur Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen:
„Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes in der jeweils gültigen Fassung und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen“.
2. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform, die agstaUMWELT GmbH ist seitens der Universität des Saarlandes mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
3. Die Fremdfirmenrichtlinie der Universität des Saarlandes wird ebenfalls Vertragsgrundlage.
4. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z. B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
5. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) werden gemäß § 8a Abs. 1 VOB/A EU (Abschnitt 1) Bestandteil des Vertrags.