320281-2022 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Bau von Stadien
OJ S 114/2022 15/06/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sportpark Stadion Frankfurt am Main - Gesellschaft für Projektentwicklungen GmbH
Postanschrift: Mörfelder Landstraße 362
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jasmin-Anett Schneider
E-Mail: sportparkstadion@fps-law.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sportparkstadion.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunale Beteiligungsgesellschaft
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadion Frankfurt am Main, Mörfelder Landstraße 362 - Erweiterung Nordwesttribüne
Referenznummer der Bekanntmachung: VE302_Erweiterte Rohbauarbeiten
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45212224 Bau von Stadien
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Erweiterung Nordwesttribüne - Erweiterte Rohbauarbeiten
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45223220 Rohbauarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Maßnahmen umfassen den statischen Rückbau von Stahlbetonfertigteilkonstruktionen der Nordwesttribüne und den Neubau in Stahlbeton- und Stahlbetonfertigteilkonstruktionen, sowie Erdarbeiten und Stahlbetonfertigteilkonstruktionen in den Außenanlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 015-031264
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VE302_Erweiterte Rohbauarbeiten
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Anton Schick GmbH & Co.KG
Postanschrift: Häuerschlag 3 - Ind. Gebiet Albertshausen
Ort: Bad Kissingen
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97688
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Es ist eine Eigenerklärung, dass keine zwingenden oder optionalen Ausschlussgründe vorliegen, vorzulegen, siehe Formblatt 124 "Eigenerklärung Eignung".
2. Für alle in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 124 "Eigenerklärung Eignung" zu verwenden soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Sofern eine allgemeine PQ nach VOB/A die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ nach VOB/A erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung", bzw. mit den dort genannten weiteren Nachweisen getätigt werden.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
4. Eignungsleihe:
Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden.
5. Bieterfragen sind bis 20.02.2022 zugelassen. Fragen, die danach eingehen, gelten nicht als rechtzeitig und es besteht kein Anspruch auf Beantwortung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAR7C0
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilheminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 611327648534
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 611327648534
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/06/2022