320363-2023 - ErgebnisDeutschland-Hochdorf: Fertigmahlzeiten
OJ S 102/2023 30/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Hochdorf
Postanschrift: Kirchheimer Str. 53
Ort: Hochdorf
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dörthe Wimmer
E-Mail: d.wimmer@hochdorf.de
Telefon: +49 7153500620
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hochdorf.de/startseite
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bewirtschaftung Schulmensa Gemeinde Hochdorf
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023001883
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
15894200 Fertigmahlzeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Hochdorf beabsichtigt, die Bewirtschaftung (temperaturentkoppelte Systeme) einer neuen Mensa (Grundschule Breitwiesenschule) sowie die Auslieferung an zwei weitere Bedarfsstellen (Kommunales Kinderhaus sowie Evangelisches Kinderhaus) mit verzehrfertiger Mittagsverpflegung aus dieser Mensa heraus zum 01.09.2023 bzw. 11.09.2023 neu auszuschreiben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
15894210 Schulmahlzeiten, 15894300 Zubereitete Mahlzeiten, 55321000 Zubereitung von Mahlzeiten, 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Hauptort der Ausführung: Hochdorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die geforderten Leistungen umfassen die Herstellung (ca. 100 Mahlzeiten täglich) und verzehrfertige Bereitstellung von Speisen zur Versorgung der berechtigten Essensteilnehmer und alle damit verbundenen Dienstleistungen, die zur Bewirtschaftung der Mensa sowie zur Versorgung mit Mittagessen und zur Anlieferung von zwei weiteren Kindertageseinrichtungen erforderlich sind.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren - maximal bis zum 31.08.2027 - zu verlängern.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 070-211836
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Bewirtschaftung Schulmensa Gemeinde Hochdorf
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Aufhebung der Ausschreibung erfolgt gem. § 63 (1)1 VgV. Die Ausschreibung wird unverzüglich wiederholt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Hochdorf
Ort: Hochdorf
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/05/2023