Hauptort der Ausführung:
Alle oben genannten Standorte
NUTS-Codes: DE121, DE136, DE12C, DE12B, DE12A, DE127, DE124, DE128, DE134, DE138, DE123
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die unter I.1) genannten Vertragspartner haben sich zu einer Einkaufsgemeinschaft (Konsortium) zusammengeschlossen. Ziel ist die Lieferung auf Abruf durch die einzelnen Konsorten von modernen Messeinrichtungen und/oder Smart-Meter-Gateways gemäß den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes, des Mess- und Eichgesetzes sowie weiterer in den Vergabeunterlagen genannten technischen Richtlinien. Die unter II.1.1) genannte insgesamt zu liefernde Anzahl an Geräten wird in Abhängigkeit der technischen Ausführung wie Geräteart, Bauform sowie gegebenenfalls weiterer sinnvoller Unterscheidungskriterien in mehrere Lose aufgeteilt. Im späteren Vergabeprozess können auch Angebote nur auf einzelne Lose abgegeben werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Zu dem Qualifizierungssystem existieren Bewerbungsunterlagen, welche unter der E-Mail-Adresse edm@swbad.de angefordert werden können. Die ausgefüllten Unterlagen sind im Rahmen der Erstbekanntmachung bis zum 5.8.2019 unterschrieben an die in den Unterlagen genannte Adresse zu senden. Auch nach Ablauf dieser Frist ist es Unternehmen jederzeit möglich, den Antrag auf Zulassung zu stellen. Der Bewerbung sind zwingend die in den Unterlagen genannten Dokumente vom jeweiligen Bewerber unterschrieben beizufügen.
Die Mindestanforderungen an die zu qualifizierenden Unternehmen entsprechen den deutschen Gesetzen und Vorgaben. Bewerber aus dem europäischen Ausland müssen diese Kriterien ebenfalls vollumfänglich erfüllen. Der Nachweis kann unter Beachtung der Gesetze und Vorgaben des jeweiligen Herkunftslandes geführt werden.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Gegenstand der Bewertung mittels eines Punktsystems zur Feststellung der Eignung der Bieter sind die vom Bewerber ausgefüllten Anlagen 1, 2 und 3, soweit diese bzw. die jeweils auszufüllenden Felder mit der Kennzeichnung „W“ versehen sind. Wie die Bewertung im Einzelnen erfolgt, ergibt sich aus der den Unterlagen anliegenden Bewertungsmatrix. Insgesamt können demnach von den Bietern 108 Wertungspunkte erreicht werden. Zur Qualifizierung ist es erforderlich, mindestens 55 Wertungspunkte zu erreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um die Einrichtung eines Qualifizierungssystems zur Eignungsfeststellung gemäß § 48 SektVO.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe