320534-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Angebot für die Lieferung von 2 MTW / MTF aufgeteilt in MTW | Teil A - Fahrgestell / MTW | Teil B - Aufbau
OJ S 90/2026 11/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Schermbeck
E-Mailinfo@kopart.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAngebot für die Lieferung von 2 MTW / MTF aufgeteilt in MTW | Teil A - Fahrgestell / MTW | Teil B - Aufbau
BeschreibungAngebot für die Lieferung von 2 MTW / MTF aufgeteilt in MTW | Teil A - Fahrgestell / MTW | Teil B - Aufbau
Kennung des Verfahrensa23afaec-8ca0-4db5-8bcb-fb1a18ba01ae
Interne Kennung54 25 390-MTW
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung, 35412200 Mannschaftstransportwagen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchermbeck
Land, Gliederung (NUTS)Wesel (DEA1F)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen3.2 Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen) Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten3.2.2 Fakultative Ausschlussgründe (Bewerbungsbedingungen) Der AG kann ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 VgV wird entsprechend angewendet, 4. der AG/das Beratungsunternehmen über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den AG/das Beratungsunternehmen tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des AG/des Beratungsunternehmens in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des AG/des Beratungsunternehmens erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgpfaltspflichtengesetzes bleiben unberührt
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLieferung von 2 MTW / MTF aufgeteilt in MTW | Teil A - Fahrgestell / MTW | Teil B - Aufbau
BeschreibungLieferung von 2 MTW / MTF aufgeteilt in MTW | Teil A - Fahrgestell / MTW | Teil B - Aufbau
Interne KennungLieferung von 2 MTW
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung, 35412200 Mannschaftstransportwagen
Optionen
Beschreibung der Optionensiehe Vergabeunterlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSchermbeck
Postleitzahl46514
Land, Gliederung (NUTS)Wesel (DEA1F)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis über ein eingeführtes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, z.B. ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig (nur Fahrgestell/Aufbau, nicht Beladung) Nachweis: Kopie der aktuell gültigen Zertifizierung

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAusreichende Erfahrungen mit der erfolgreichen Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen Nachweis: Eigenerklärung des Bieters („Referenzen“): Benennung von mindestens 5 Auslieferungen vom ausgeschriebenen Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 36 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist auf dem Tabellenblatt "Eigenerklärung Referenzen".

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis, dass zulasten des Bieters keine Korruptionsdelikte vorliegen und keine Ausschlussgründe vorliegen Nachweis: Eigenerklärung gemäß Tabellenblatt "Korruption" und Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
Beschreibungsiehe Wertungskriterien, Vergabeunterlagen Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der folgenden Unterkriterien) TMB 25% Konzeptbewertung (Gesamtpunkte Tabellenblatt "Bewertungsbogen") 25% Eigenschaften, die während der Konzeptbewertung im Rahmen einer Produktpräsentation durch die Bestellerkommune bewertet werden (Qualität/Funktionalität): Einbau / Ausbau Funk Einbau Systemboden Einbau Sitze im Fahrgastraum Heckausbau - Trenngitter Heckausbau Verarbeitung / Qualität
Kriterium
ArtPreis
Beschreibungsiehe Wertungskriterien, Vergabeunterlagen Preis | Wertungspreis PG 50%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E65311343
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E65311343
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenZulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss172 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin16/06/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsDüsseldorf
Eröffnungstermin — Beschreibungsiehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichnein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Westfalen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKoPart eG
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Schermbeck
Registrierungsnummer051700036036-31001-95
PostanschriftWeseler Str. 2
StadtSchermbeck
Postleitzahl46514
Land, Gliederung (NUTS)Wesel (DEA1F)
LandDeutschland
E-Mailinfo@kopart.de
Telefon004921159895755
Internetadressehttp://www.kopart.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungKoPart eG
RegistrierungsnummerDE284143734
PostanschriftKaiserswerther Str. 199-201
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40474
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
E-Mailinfo@kopart.de
Telefon4921159895755
Internetadressehttp://www.kopart.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon02514111691
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungfa752e61-9637-475a-b2f3-ba5b35e868d9-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Veröffentlichung
BeschreibungAufgrund einer Bieterfrage wird der Verlängerung der Angebotsfrist zugestimmt. Die neuen Fristen lauten wie folgt: Angebotsfrist: 16.06.2026, 10:00 Uhr, Bindefrist: 30.09.2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung51b50b3a-d1cf-4c63-aa8f-4a1dee8ec031  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/05/2026 11:53:01 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung320534-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe90/2026
Datum der Veröffentlichung11/05/2026