320545-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der Wirtschaftsbetriebe Emden GmbH - Vergabe von Generalplanerleistungen für die Friesentherme in Emden
OJ S 90/2026 11/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWirtschaftsbetriebe Emden GmbH
E-Mailinfo@stadtwerke-emden.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersFreizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der Wirtschaftsbetriebe Emden GmbH - Vergabe von Generalplanerleistungen für die Friesentherme in Emden
BeschreibungVergabegenstand sind Generalplanerleistungen für die Neugestaltung der Friesentherme in Wolfgang-Petersen-Straße 4, 26721 Emden. Ziel des Projekts ist die umfassende Attraktivierung der Friesentherme Emden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken, Besucherzahlen nachhaltig zu erhöhen und ein modernes, kundenorientiertes Angebot zu schaffen. Die Maßnahmen umfassen sowohl bauliche als auch gestalterische Optimierungen, um die Freizeit- und Erlebnisqualität deutlich zu steigern. Die Eckpunkte sind in den Dateien Potentialanalyse Friesentherme (Bad) und Potentialanalyse Friesentherme (Sauna) beschrieben. Die Baukosten inkl. Planungsleistungen werden auf 6 Mio. Euro netto geschätzt. Es erfolgt stufenweise Beauftragung. Die Vertragsleistung des Auftragnehmers wird in folgende Leistungsstufen unterteilt: • Leistungsstufe 1: Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 • Leistungsstufe 2: Leistungen der Leistungsphase 4 • Leistungsstufe 3: Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 • Leistungsstufe 4: Leistungen der Leistungsphase 9 Einzelheiten werden im Rahmenvertrag beschrieben sein.
Kennung des Verfahrens3139aae6-2c97-449b-9ac8-78a150f928d9
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Bieter sollen vor der Abgabe des indikativen Erstangebots eine Ortsbesichtigung bei der Auftraggeberin wahrnehmen. Diese wird jedem Bieter insgesamt nur einmal angeboten. Die Ortsbesichtigungen werden voraussichtlich in den ersten zwei Wochen ab Versand der Aufforderung zur Abgabe von indikativen Erstangeboten stattfinden. Zur Vereinbarung eines verbindlichen Termins müssen die Bieter sich unmittelbar nach Erhalt der Aufforderung zur Abgabe von indikativen Erstangeboten elektronisch über die Vergabeplattform an die Auftraggeberin wenden und mehrere Wunschtermine mitteilen. Anfragen, die auf anderen Wegen bei der Auftraggeberin eingehen (z.B. per E-Mail oder telefonisch) werden nicht bearbeitet. Einzelheiten zu den möglichen Terminen und dem Ablauf der Ortsbesichtigungen werden in der Aufforderung zur Abgabe von indikativen Erstangebots mitgeteilt. Die Ortsbesichtigungen werden von der Auftraggeberin protokolliert.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug§ 123 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption§ 123 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen§ 124 (2) GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§ 124 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§ 124 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit§ 124 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten§ 124 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§ 124 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren§ 124 (1) GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGeneralplanerleistungen für die Friesentherme in Emden
BeschreibungVergabegenstand sind Generalplanerleistungen für die Neugestaltung der Friesentherme in Wolfgang-Petersen-Straße 4, 26721 Emden. Ziel des Projekts ist die umfassende Attraktivierung der Friesentherme Emden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken, Besucherzahlen nachhaltig zu erhöhen und ein modernes, kundenorientiertes Angebot zu schaffen. Die Maßnahmen umfassen sowohl bauliche als auch gestalterische Optimierungen, um die Freizeit- und Erlebnisqualität deutlich zu steigern. Die Eckpunkte sind in den Dateien Potentialanalyse Friesentherme (Bad) und Potentialanalyse Friesentherme (Sauna) beschrieben. Die Baukosten inkl. Planungsleistungen werden auf 6 Mio. Euro netto geschätzt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Vertragsleistung des Auftragnehmers wird in folgende Leistungsstufen unterteilt: • Leistungsstufe 1: Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 • Leistungsstufe 2: Leistungen der Leistungsphase 4 • Leistungsstufe 3: Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 • Leistungsstufe 4: Leistungen der Leistungsphase 9.
Interne KennungLOT-0001 E18991562
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen
Beschreibung der OptionenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Vordruck Teilnahmeantrag. Besteht im Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der aus-geschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl (FTE) inkl. der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Jahren (2023 – 2025) auf dem Vordruck Teilnahmeantrag.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der aus-geschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen einzureichen: Angabe von mindestens 2 geeigneten Unternehmensreferenzen über mit dem Auf-trag, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen auch nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Gefordert ist ein vollständiger Abschluss des jeweiligen Referenzprojekts in den letzten 3 Jahren vor Teilnahmefristende. Relevant ist damit nur der Abschluss der Leistungen in dem Referenzzeitraum, nicht aber Beginn der Leistungserbringung. Ein Referenzprojekt ist dann abgeschlossen, wenn die LPH8 abgeschlossen ist. Mind. eine Referenz muss sich auf die Erbringung von Generalplanerleistungen beziehen. In dem Teilnahmeantrag sind folgende Angaben zu den Referenzen zu machen:  Objekt-/Projektbezeichnung  Aussagekräftige Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, inkl. der erbrachten LPH  Rolle des Bewerbers im Projekt (Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer etc.)  Projektleiter/ Verantwortlicher Mitarbeiter  Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail), ggf. Angabe eines Ansprechpartners  Auftragsvolumen netto  Leistungszeitraum Die Angaben sind in dem Vordruck Teilnahmeantrag zu machen. Die Auftraggeberin wird höchstens 3 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als 3 geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der eingereichten Referenzen. Ausgewählt werden diejenigen Bewerber, die auf Grundlage der Referenzen nach der Wertung der Auftraggeberin über die beste Erfahrung verfügen, um den Auftrag in der besten Qualität ausführen zu können. Die Bewertung erfolgt dabei konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag angegebenen Unternehmensreferenzen unter Ausübung des der Auftraggeberin zustehenden Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Entscheidend ist dabei der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Anforderungen aus dieser Ausschreibung – d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren oder ggf. sogar noch anspruchsvolleren Aufgabenstellungen vorweisen kann. Betrachtet werden dabei alle vom Bewerber in seinem Teilnahmeantrag angegebenen Referenzen. Für jede Referenz, die die Mindestanforderungen sowie die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erfüllt, kann der Bewerber Punkte erhalten: • 5 Punkte wird für jede Referenz vergeben, welche eine Erfahrung des Bieters mit Generalplanerleistungen belegen (unabhängig von der Nutzungsart des Objekts); in diesem Unterkriterium sind maximal 20 Punkte erreichbar. • 5 Punkte wird für jede Referenz vergeben, in die die erbrachten Planungsleistungen (nicht zwingend durch einen Generalplaner) sich auf die Neugestaltung eines Schwimmbads, einer Sauna bzw. einer Therme, eines Spaß- und Freizeitbads oder eines ähnlichen Objekts beziehen; in diesem Unterkriterium sind maximal 20 Punkte erreichbar.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu erfüllen, für das der Teilnahmeantrag abgegeben wird: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag abzugeben: Der Bewerber hat in dem Vordruck Teilnahmeantrag Angaben zu machen über die Gesamtunternehmensumsätze sowie die Umsätze aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags. Die Angaben sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) zu machen. Sofern für das Jahr 2025 noch kein Jahresabschluss vorliegt, sind vorläufige Zahlen anzugeben. Bei der Auswahlentscheidung (die besten 3 Bewerber) entscheidet bei Punktegleichstand nach Auswertung der Unternehmensreferenzen der höhere Durchschnittsumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag abzugeben: Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nach-zukommen. Diese Eigenerklärung ist in dem Vordruck Teilnahmeantrag zu leisten.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreis 40% Die Bewertung der Angebote erfolgt im Hinblick auf den Preis in Relation zueinander. Bezugsgröße ist der niedrigste Angebotspreis. Dieses Angebot erhält die volle Punktzahl (hier 40 Punkte). Die weiteren Angebote enthalten eine, entsprechend dem Abstand zum niedrigsten Angebotspreis, geringere Punktzahl.
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungLösungsvorschlag: 40% Der mit dem endgültigen Angebot eingereichte Lösungsvorschlag wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Für die Bewertung spielt ausschließlich die Qualität des mit dem endgültigen Angebot in Textform eingereichten Lösungsvorschlags eine Rolle. Die Qualität der mündlichen Präsentation des Lösungsvorschlags im Verhandlungsgespräch wird nicht in der Wertung berücksichtigt. Bei der Bewertung des Lösungsvorschlags wird der Auftraggeber voraussichtlich folgende Aspekte bewerten: •Ästhetische Qualität •Funktionalität •Wirtschaftlichkeit und Kosteneinhaltung Die genannten Aspekte werden von der Auftraggeberin in der Aufforderung zur Abgabe von indikativen Erstangeboten näher konkretisiert und ggf. mit einer Untergewichtung versehen.
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungPersonalkonzept: 20% Das mit dem endgültigen Angebot eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Maximal können 20 Punkte erzielt werden. Dabei bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, wer von den Bietern auf Grundlage der beschriebenen Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Personals sowie der Personalorganisation am ehesten die Gewähr für eine qualitativ hochwertige, rasche und erfolgversprechende Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgaben bietet.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E18991562
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E18991562
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge18/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV. Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bewerbergemeinschaft zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften (und später der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bewerbern“ oder „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bewerber- und Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Fall, dass der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragnehmer nach Art und Umfang zu benennen. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Unterauftragnehmer, der eingesetzt werden soll, gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck „Eignung Dritte“ zu verwenden. Allerdings reicht hier die Einreichung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung aus. Eine Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag ist jedoch sinnvoll. Die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer sind bereits im Erstangebot zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 VgV). anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe der Vordruck Eignungsleihe auszufüllen, sowie durch Ausfüllen des Vordrucks Haftung Eignungsleihe die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bewerber. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu den Vordruck Eignung Dritte im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Eignung Dritte zu verwenden.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsZur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche des Auftraggebers aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen dieser Versicherung werden im Rahmenvertrag festgelegt.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltWirtschaftsbetriebe Emden GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungWirtschaftsbetriebe Emden GmbH
RegistrierungsnummerDE 117 214 414
StadtEmden
Postleitzahl26725
Land, Gliederung (NUTS)Emden, Kreisfreie Stadt (DE942)
LandDeutschland
E-Mailinfo@stadtwerke-emden.de
Telefon04921830
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung2c816191-b5e6-4de4-90a5-6981587ad1db-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
Beschreibung der ÄnderungenDie Auftraggeberin wird höchstens 3 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als 3 geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der eingereichten Referenzen. Ausgewählt werden diejenigen Bewerber, die auf Grundlage der Referenzen nach der Wertung der Auftraggeberin über die beste Erfahrung verfügen, um den Auftrag in der besten Qualität ausführen zu können. Die Bewertung erfolgt dabei konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag angegebenen Unternehmensreferenzen unter Ausübung des der Auftraggeberin zustehenden Beur-teilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Entscheidend ist dabei der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Anforderungen aus dieser Ausschreibung – d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren oder ggf. sogar noch anspruchsvolleren Aufgabenstellungen vorweisen kann. Betrachtet werden dabei alle vom Bewerber in seinem Teilnahmeantrag angegebenen Referenzen. Für jede Referenz, die die Mindestanforderungen sowie die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erfüllt, kann der Bewerber Punkte erhalten: • 5 Punkte wird für jede Referenz vergeben, welche eine Erfahrung des Bieters mit Generalplanerleistungen belegen (unabhängig von der Nutzungsart des Objekts); in diesem Unterkriterium sind maximal 20 Punkte erreichbar. • 5 Punkte wird für jede Referenz vergeben, in die die erbrachten Planungsleistungen (nicht zwingend durch einen Generalplaner) sich auf die Neugestaltung eines Schwimmbads, einer Sauna bzw. einer Therme, eines Spaß- und Freizeitbads oder eines ähnlichen Objekts beziehen. Als vergleichbar gelten dabei Objekte mit wasserbezogenen Freizeit- oder Erholungsnutzungen und vergleichbaren technischen und funktionalen Anforderungen (insbesondere Badewassertechnik, hohe Feuchtebelastung, komplexe TGA, Besucherbetrieb). Als vergleichbar können demnach folgende Nutzungsarten gelten: Wellnessanlagen, Spa-Anlagen, Hotelanlagen mit Bade- und Saunabereich, Fitnessstudios mit eigenem Wasser- und Saunabereich, Reha-/Therapiezentren mit Wasseranwendungen, Kombibäder (Sport + Freizeit + Wellness). Nicht hinreichend vergleichbar wären demgegenüber z.B. reine Sporthallen, Fitnessstudios ohne Wasser- oder Saunabereich, Kletterhallen, Fußballhallen etc. in diesem Unterkriterium sind maximal 20 Punkte erreichbar.
Änderung der Auftragsunterlagen am05/05/2026
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0ebec99c-96ad-4196-a19b-1192ea44da9d  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/05/2026 10:18:44 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung320545-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe90/2026
Datum der Veröffentlichung11/05/2026