320597-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Postzustellung
OJ S 121/2021 25/06/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Versanddienstleistungen für die AOK Bayern (Maßnahmenscheckheft AOK-Prämienprogramm)
Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2021-04-16-BAY-PEN
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64121100 Postzustellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Versanddienstleistungen (Maßnahmenscheckheft AOK-Prämienprogramm) vorwiegend für das Bundesland Bayern mit den für die Leitregionen beschriebenen Mengen aus.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Überwiegend im Bundesland Bayern.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen für die Auftraggeberin. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist Beförderung und Zustellung von Dialogpostsendungen, sowie deren Abholung an den angegebenen Abholpunkten als zusätzliche Dienstleistung. (Die Sendungsart wird in dieser Ausschreibung entsprechend der Begrifflichkeiten der Deutschen Post AG beschrieben).
Die Sendungen werden vom Druckdienstleister in der nachfolgend beschriebenen Frequenz bereitgestellt. Die nachfolgend genannten Mengen stellen lediglich Kalkulations- und Informationsgrößen dar. Die Mengen können signifikant nach oben und unten abweichen und werden nicht garantiert.
(a) Wöchentliche Sendungsmenge:
Die Abholung erfolgt einmal wöchentlich (Mo bis Fr) beim Versanddienstleister. Die angegebenen Mengen basieren auf Werten aus dem Jahr 2020 (jeweils 45 Wochen /Jahr). Im Monat Dezember entfällt der wöchentliche Versand. Für 2021 werden jeweils ca. 1 500 Sendungen beim wöchentlichen Versand prognostiziert.
(b) Einmalige jährliche Sendungsmenge (Jahresversand):
Die Abholung erfolgt in der Regel 1-mal im Jahr beim Versanddienstleister. Wobei die sich die Anzahl der Fahrten je nach Fertigstellung der Sendungen auf bis zu 3 Abholtermine erhöhen kann. Über den geplanten Fertigstellungstermin informiert der Druckdienstleister den Auftragnehmer. Der Druckdienstleister und der Auftragnehmer stimmen sich bzgl. des Abholtermins / der Abholtermine ab. Für 2021 werden 290 000 Sendungen für den Jahresversand prognostiziert.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 90
Kostenkriterium - Name: Rabatt / Gewichtung: 10
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 077-197845
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Post AG
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKR68W.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber ...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen“.
§ 168 GWB
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden“.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/06/2021