320629-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Neue Aktivkohle – Liefern und Einbringen Aktivkohle für Filteranlage
OJ S 90/2026 11/05/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAbwasserzweckverband Gruppenklärwerk Talhausen
E-Mailvergabeberatung@staatsanzeiger.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLiefern und Einbringen Aktivkohle für Filteranlage
BeschreibungLiefern und Einbringen Aktivkohle für Filteranlage
Kennung des Verfahrensa8ca3f49-0bd6-4481-b7a8-1360bd67021e
Interne KennungZVGKTH-2025-0004
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 24954100 Neue Aktivkohle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24954000 Aktivkohle, 24950000 Chemische Sonderpräparate, 24900000 Chemische Feinprodukte und verschiedene chemische Erzeugnisse, 24000000 Chemische Erzeugnisse
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAbwasserzweckverband Gruppenklärwerk Talhausen  
StadtMarkgröningen
Postleitzahl71706
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen>> Es sind mit dem Angebot einzureichen: << > Eigenerklärung zur Eignung (124 LD) mit folgenden Angaben: - Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse) - Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft > Weitere Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung EU 2022/522 (Russlandsanktionen) - Eigenerklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG - Erklärung Bietergemeinschaft (nur im Falle einer Bietergemeinschaft /VHB 234) - Erklärung Nachunternehmerleistungen (nur im Falle von Nachunternehmern /VHB 235) - alle sonstigen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (VHB 631 EU) unter Kategorie C genannten Dokumente >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
KorruptionBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
BetrugBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
ZahlungsunfähigkeitBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelLiefern und Einbringen Aktivkohle für Filteranlage
BeschreibungDer Leistungsumfang umfasst die Lieferung und Einbringung der granulierten Aktivkohle in das Bauwerk / Technische Anlage der GAKFiltration.
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 24954100 Neue Aktivkohle
Zusätzliche Einstufung (cpv): 24954000 Aktivkohle, 24950000 Chemische Sonderpräparate, 24900000 Chemische Feinprodukte und verschiedene chemische Erzeugnisse, 24000000 Chemische Erzeugnisse
Optionen
Beschreibung der Optionenkeine
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2027
Enddatum der Laufzeit31/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenSofern im Leistungsverzeichnis Hersteller oder konkrete Produkttypen genannt oder zur Angabe freigehalten sind, hat der Bieter diese Informationen vollständig und eindeutig zu benennen. Unterbleiben diese Angaben oder sind sie unvollständig, erfolgt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV der Ausschluss des Angebots, da die geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind. Die Angaben sind Teil der technischen Angebotsbeschreibung und stellen einen relevanten Wertungsbestandteil dar. Der aktuelle Zeitplan sieht die Befüllung und Inbetriebnahme der GAK-Filter im Zeitraum März 2027 vor. Die genaue Lieferwoche kann 4 Wochen vor Liefertermin verbindlich benannt werden. >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür die zu liefernde Granulataktivkohle (GAK) sind mit der Angebotsabgabe mindestens 2 Referenzen der letzten 5 Jahre über vergleichbare Anlagen des Filterherstellers Sulzer Nordic Water Typ DS 5000 oder technisch vergleichbare kontinuierlich arbeitende Rückspülfilter (Moving-Bed-Verfahren) mit vergleichbarer Durchsatzleistung und mechanischer Beanspruchung der Kohle nachzuweisen. Der Bieter hat mit dem Angebot auch den Nachweis zu führen, dass die 2 Referenzanlagen hinsichtlich der Spüldynamik und der mechanischen Belastung der Kohle mit den Anlagen des Filterherstellers Sulzer Nordic Water Typ DS 500 vergleichbar ist. Angebote welche die geforderten Referenzen nicht erfüllen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dem Angebot sind ausführliche technische Daten der Referenzanlagen beizulegen.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums- Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme - für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. 3 Mio. EUR - für Personenschäden i.H.v. 3 Mio. EUR - für Umweltschädenschäden i.H.v. 3 Mio. EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis kann für die Bietergemeinschaft gesamt erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19dfc79623d-4fe6c4a0e803a9c0
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.tender24.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen zulässigen Bedingungen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin09/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungsterminserfolgt elektronisch
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAbwasserzweckverband Gruppenklärwerk Talhausen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAbwasserzweckverband Gruppenklärwerk Talhausen
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungAbwasserzweckverband Gruppenklärwerk Talhausen
Registrierungsnummer08118050
PostanschriftMarktplatz 1
StadtMarkgröningen
Postleitzahl71706
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
KontaktpersonStaatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
E-Mailvergabeberatung@staatsanzeiger.de
Telefon+49 71166601496
Internetadressehttps://www.zweckverband-talhausen.de
Profil des Erwerbershttps://www.zweckverband-talhausen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKapellenstrasse 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0fe4d3ce-eb15-4712-85af-56072c9a8d35  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung08/05/2026 08:02:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung320629-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe90/2026
Datum der Veröffentlichung11/05/2026