Beschreibung der Beschaffung
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen.
Die IN4climate.NRW GmbH ist eine Landesgesellschaft (100 %) im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE).
Am 29. September 2020 wurde die Neuaufstellung der operativen Klima- und Energiepolitik des Landes Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gegeben. Durch eine Erweiterung der IN4climate.NRW GmbH sollen perspektivisch alle klima- und energiepolitischen Aktivitäten des Landes zukünftig in dem Auftraggeber als einer Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) gebündelt werden. Die Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) dient dabei als zentraler Treiber zur Umsetzung der Energiewende sowie zur Einhaltung der Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Jahr 2021 dient zunächst der strukturellen Erweiterung sowie dem personellen Aufbau der Landesgesellschaft. Mit Beginn des Jahres 2022 soll die Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) ihre erweiterten inhaltlichen Aktivitäten aufnehmen. Dieser Auftrag dient der Unterstützung der Aktivitäten des Auftraggebers im Bereich „nachhaltige Rohstoffsicherung für die Energiewende in Nordrhein-Westfalen“.
Viele Unternehmen in Nordrhein-Westfalen arbeiten im Bereich erneuerbare Energien, sind Zulieferer oder Dienstleister im Energiewendeumfeld. Dazu gehören auch Unternehmen der Rohstoffwirtschaft, die die Bausteine für die Produkte der Energiewende liefert. Für das Gelingen der Energiewende, die in den 2020er Jahren in eine entscheidende Phase eintritt, ist die Betrachtung der Rohstoffe für die Energiewende ein wichtiges Element. Gleichzeitig gibt es traditionell in Nordrhein-Westfalen eine starke Rohstoffwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf Bergbauwirtschaft und -technik, die stark im- und exportorientiert arbeitet, um Rohstoffe für Nordrhein-Westfalen zu gewinnen. Die Gewinnung der energiewenderelevanten Rohstoffe erfolgt aufgrund der geologischen Verfügbarkeit häufig in Staaten und Regionen außerhalb Europas. Die Identifizierung, Erschließung und Nutzung dieser Märkte für Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen und Sicherung des Zugangs zu Rohstoffen ist daher ein Fokus der geplanten Aktivitäten. In ihrer Gesamtbetrachtung setzt die Energiewende nachhaltiges Handeln voraus. Eine möglichst nachhaltige Rohstoffgewinnung und -versorgungssicherheit ist zentral für eine erfolgreiche Energiewende. Die Nordrhein-Westfälischen Kompetenzen der Rohstoffwirtschaft, die Umwelt- und Ressourcenschutz eng mit ihren Unternehmensaktivitäten verbindet, international bekannt und nutzbar zu machen, ist Teil dieser Gesamtbetrachtung.
Um den skizzierten Herausforderungen zu begegnen hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) entschieden, die bisherigen Initiativen im Bereich Klimaschutz und Energie zu bündeln. Der Auftraggeber wirkt konsequent auf die Minderung von Treibhausgasemissionen bei gleichzeitiger Stärkung des Industrie- und Dienstleistungsstandortes Nordrhein-Westfalen im Bereich erneuerbare Energien und Rohstoffe für die Energiewende hin. Zur Unterstützung der Aktivitäten des Auftraggebers im Bereich „nachhaltige Rohstoffsicherung für die Energiewende in NRW“ wird die vorliegende Rahmenvereinbarung vergeben.
Dabei sollen insbesondere eine nachhaltige Rohstoffsicherung sowie der Aufbau bzw. Ausbau von Liefer- und Wertschöpfungsketten und nationalen- sowie internationalen Partnerschaften für den Rohstoffbezug mit dem in der Rohstoff- und Bergbauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Kompetenzen insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes, der Ressourcenschonung und der Bergbausicherheit sowie dazu erforderlicher Technologien unterstützt bzw. flankiert werden. Hierüber soll den Nachhaltigkeitszielen bei der Versorgung mit Rohstoffen für die Energiewende Geltung verschafft werden.
Daneben sollen die Aktivitäten verstärkt die Sicherung des Zugangs zu Basis- und sogenannten Hochtechnologierohstoffen in das Blickfeld nehmen und diese strategisch begleiten. Partnerschaften mit anderen Wirtschafträumen und Zusammenarbeit mit den Zielgruppen in Nordrhein-Westfalen sollen diesen Aspekt umsetzen. Zudem soll mit den Leistungen aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung die Zielsetzung der Außenwirtschaftsstrategie Nordrhein-Westfalen aufgegriffen werden, die eine internationale Positionierung Nordrhein-Westfalens fordert, um zukunftsfähig und wettbewerbsfähig zu sein und einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften zu leisten.
Weitere Informationen zu den Arbeitsbereichen sind der Leistungsbeschreibung als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 2 500 000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei die vorstehende Summe sowohl die feste Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung umfasst. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf einen Abruf von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.