Beschreibung der Beschaffung
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung NRW zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen.
Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist der ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Energieversorgungsstrategie NRW 2019 deutlich gemacht, dass sie bei Wind onshore und besonders bei der Photovoltaik („PV“) bis 2030 ein starkes Wachstum der installierten Leistung anstrebt. Gegenüber Anfang 2018 hält die Energieversorgungsstrategie NRW bei der Windkraft und der Photovoltaik mehr als eine Verdopplung der installierten Leistung für möglich (von 5,4 GW Wind onshore auf 10,5 GW und bei der Photovoltaik von 4,6 GW auf 11,5 GW). Für 2035 könnten perspektivisch bis zu 12 GW Wind onshore- und 13 GW Photovoltaikleistung erreicht werden.
Die Ausbauziele bei der Photovoltaik sollen vor allem durch den Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie eine intensivere Förderung für Dach- und Freiflächenphotovoltaik, ergänzend zu den Vergütungen aus dem EEG erreicht werden.
Um auf die Erreichung dieser Zielsetzungen hinzuwirken und den Auftraggeber und die Landesregierung bei relevanten Aktivitäten zu unterstützen, soll durch den Auftragnehmer – in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber – eine landesweite Photovoltaik-Offensive konzipiert und umgesetzt werden. Konkret soll der Ausbau der PV in den folgenden, bisher weniger genutzten Einsatzbereichen weiter vorangetrieben werden:
— PV im Gewerbe,
— PV auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen,
— PV auf Mehrparteienhäusern mit dem Schwerpunkt der Nutzung von Mieterstrommodellen,
— PV auf Wasserflächen / Floating-PV.
Konkret sollen u.a. Ausbauhemmnissen ermittelt, entsprechende Lösungsmöglichkeiten, einschließlich der Entwicklung geeigneter Förderbausteine, aufgezeigt und Informationsdefizite bei den jeweiligen Akteursgruppen beseitigt werden. Ziel dieser Aktivitäten soll die Initiierung beispielhafter Projekte in Bereichen PV auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenwegen sowie PV auf Wasserflächen sein. In den Bereichen PV im Gewerbe und auf Mehrparteienhäusern mit dem Schwerpunkt der Nutzung von Mieterstrommodellen soll der Ausbau signifikant gesteigert werden. Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit soll über Projektfortschritte und Ergebnisse informieren, um den weiteren PV-Ausbau in diesen Bereichen in Nordrhein-Westfalen anzuregen.
Ein wesentlicher Arbeitsbereich wird den bereits oben genannten Bereich der Photovoltaikanlagen im Gewerbe betreffen. Hierzu ist anzumerken, dass der Begriff „Gewerbe“ in Zusammenhang mit der PV-Kampagne weit gefasst wird und neben der gewerblichen Wirtschaft auch beispielsweise forst- und landwirtschaftliche Betriebe oder Freiberufler einschließt. Das MWIDE hat in diesem Bereich im Jahr 2021 mit verschiedenen Kooperationspartnern eine „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern – Kampagne 2021+“ gestartet, auf der der Auftragnehmer als Bestandteil der hier ausgeschriebenen Leistungen sowie der Vorgaben der jeweiligen Einzelabrufe aufsetzen soll.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 2 750 000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei die vorstehende Summe sowohl die feste Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung umfasst. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf einen Abruf von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.