320905-2023 - ErgebnisDeutschland-Klingenberg: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 102/2023 30/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltung Klingenberg
Postanschrift: Schulweg 1
Ort: Klingenberg
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltung Gemeinde Klingenberg
E-Mail: bauamt@gemeinde-klingenberg.de
Telefon: +49 350556800
Fax: +49 3505568098
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-klingenberg.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung HLS (ALG 1-3, 7, 8) für den Ersatzneubau der Grundschule Pretzschendorf
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-208.GSPr
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Klingenberg beabsichtigt den Ersatzneubau einer 1,5-zügigen Grundschule inkl. Hort für 140 bis 150 Schüler am Standort Pretzschendorf. Das bestehende Schulgebäude sowie weitere Gebäude auf dem Grundstück sollen abgebrochen werden. Die Schüler kommen aus dem Einzugsbereich der Gemeinde Pretzschendorf sowie den umliegenden Gemeinden.
Der im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrahmen für die KG 300 + 400 (ohne Abbruch) beträgt ca. 6,594 Mio. EUR brutto.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 199 169,37 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Hauptort der Ausführung: Erich-Weinert-Straße 9 01774 Pretzschendorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die folgenden Leistungen:
- Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (ALG 1-3, 7, 8), Lph 1 bis 9 gemäß HOAI § 55 ff i.V.m. Anlage 15
- Besondere Leistungen gem. Vertrag: Erstellen des technischen Raumbuchs, Fortschreiben des technischen Raumbuchs, Prüfung und Anerkennung der Schalpläne des Tragwerkplaners, Überwachen der Mängelbeseitigungsfristinnerhalb der Verjährungsfrist.
für den Ersatzneubau der Grundschule Pretzschendorf.
Nicht Leistungsbestandteil des VgV-Verfahrens ist die Planung einer Interimslösung für einen Ausweichstandort während der Bauzeit.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen). Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 sowie Besondere Leistungen beauftragt. Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsphasen stufenweise sowie Besondere Leistungen beauftragt werden: Leistungsphasen 4 - 9 und besondere Leistungen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Die Nutzungsaufnahme für das Schulgebäude ist für den Schuljahresbeginn 2026/2027 unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber geplant.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Persönl. Referenzen Projektteam / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsaufgaben / Gewichtung: 45
Preis - Gewichtung: 25.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen). Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 sowie Besondere Leistungen beauftragt. Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsphasen stufenweise sowie Besondere Leistungen beauftragt werden: Leistungsphasen 4 - 9 und besondere Leistungen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 2 Jahre beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 096-265429
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: GSPr
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe FWU Ingenieurbüro GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: FWU Ingenieurbüro GmbH
Postanschrift: Tornaer Straße 54
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01239
Land: Deutschland
E-Mail: t.glieme@fwu-ib.de
Telefon: +49 3512076918
Internet-Adresse: https://www.fwu-ib.de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 199 169,37 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MY1RQQZMHL
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/05/2023