Zusätzliche Angaben
Das Verhandlungsverfahren besteht aus zwei Stufen.
In Stufe 1 ist die Teilnehmerzahl unbegrenzt.
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern erfolgt nach den Kriterien gemäß Leistungsbeschreibung, Punkt 3, Teilnahmewettbewerb.
Wird die vorgesehene Höchstzahl der bei gleicher Eignung zu wertenden Teilnahmebewerbungen und Bewerber überschritten, entscheidet das Los (Losverfahren).
Die ausgewählten Bewerber kommen in die nächste Stufe. In dieser Stufe werden diese Bewerber zur Angebotsabgabe und Verhandlung aufgefordert.