320966-2023 - ErgebnisDeutschland-Miltzow: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 102/2023 30/05/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Amt Miltzow, Die Amtvorsteherin, Bau - und Ordnungsamt für die Gemeinde Sundhagen
Postanschrift: Bahnhofsallee 8 a
Ort: Miltzow
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hansestadt Stralsund, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: rcarlson@stralsund.de
Telefon: +49 3831252320
Fax: +49 383125252320
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stralsund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1-9 HOAI des Ostseeküstenradweges der Gemeinde Sundhagen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mit dieser Ausschreibung werden folgende Fachplanungsleistungen ausgeschrieben:
Objektplanung gem. HOAI Teil 3 Abs. 4 Verkehrsanlagen LPH 1-9 gem. Anlage 13.1 der HOAI sowie besondere Leistungen für örtliche Bauüberwachung
Ziel ist der radfahrerfreundliche Ausbau des Ostseeküstenradweges auf der ehemaligen B 96 durch die Gemeinde Sundhagen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 291 245,36 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Sundhagen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die „alte Bundesstraße 96“ durchläuft die Gemeinde Sundhagen (siehe Abbildung 1 rot gestrichelte Linie) auf einer Länge von ca. 13,5 km. Sie ist eine attraktive Verbindung für touristische Fernradfahrer, allerdings bisher mit einer gravierenden Einschränkung: Die Strecke besitzt durchgehend eine für den Radverkehr unkomfortable Kleinpflasterdecke aus Naturstein. Die Gemeinde Sundhagen beabsichtigt daher mit Unterstützung durch Fördermitteln den fahrradfreundlichen Ausbau der Strecke.
Ziel ist der radfahrerfreundliche Ausbau des Ostseeküstenradweges auf der ehemaligen B 96 durch die Gemeinde Sundhagen.
Objektplanung gem. HOAI Teil 3 Abs. 4 Verkehrsanlagen LPH 1-9 gem. Anlage 13.1 der HOAI sowie besondere Leistungen für örtliche Bauüberwachung
Beabsichtigt ist die Objektplanung der Verkehrsanlagen über alle Leistungsphasen aus einer Hand bearbeiten zu lassen und zu diesem Zweck in einem Stufenvertrag zu ver-geben.
In Stufe 1 werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
In Stufe 2 (optional) werden die Leistungsphasen 3 bis 7 (in Abhängigkeit der Fördermittelzusagen) beauftragt
In Stufe 3 (optional) werden die Leistungsphasen 8 und 9 sowie die örtliche Bauüberwachung beauftragt
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: noch nicht bekannt
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 040-118403
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1-9 HOAI des Ostseeküstenradweges der Gemeinde Sundhagen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/05/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Architekten- und Ingenieurunion Stralsund GmbH
Postanschrift: Carl-Heydemann-Ring 55
Ort: Stralsund
NUTS-Code: DE80L Vorpommern-Rügen
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland
E-Mail: info@aiu.de
Telefon: +49 03831-256500
Fax: +49 03831-256555
Internet-Adresse: www.aiu.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 291 245,36 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mv-regierung.de
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB- Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/05/2023