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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neuwied
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied
Beschreibung: Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026.
Kennung des Verfahrens: 3cb6c998-05b9-4c8f-a580-863661794599
Interne Kennung: 2026-17
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: [1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Erklärung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleihergem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen“ zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat den Vordruck „236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen“ auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). [5]. Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe eine Erklärung auszufüllen und die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu eine Erklärung im Umfang der Eignungsleihe einzureichen. [6]. Keine Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied - Los1: Geschwister Scholl Schule, Deichstadtkirche Evangelische Freikirche e.V. Ringstraße 45-47 56564 Neuwied
Beschreibung: Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 100 Kinder in der Geschwister Scholl Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
Interne Kennung: LOT-0001 2026-13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Adresse: Ringstraße 45-47 56564 Neuwied
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Angebotspreis 65%: Rabatt: 5%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Bestell-service / -handhabung, Warensortiment: 15% Qualität und Geschmack: 10% Lieferbedingungen: 5%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Neuwied
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied - Los1: Geschwister Scholl Schule, Deichstadtkirche Evangelische Freikirche e.V. Ringstraße 45-47 56564 Neuwied
Beschreibung: Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 70 Kinder in der Friedrich-Ebert Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. . Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
Interne Kennung: LOT-0003 2026-13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Adresse: Friedrich-Ebert Schule, Veilchenstraße 5 56566 Neuwied
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Angebotspreis 65%: Rabatt: 5%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Bestell-service / -handhabung, Warensortiment: 15% Qualität und Geschmack: 10% Lieferbedingungen: 5%
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Neuwied
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neuwied
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000628
Postanschrift: Engerser Landstr. 17
Stadt: Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
Telefon: 026318020
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131162234
Fax: 0613116162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c7d532f5-db7c-40b2-87c8-f3d07709ec42 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/05/2026 10:55:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 320983-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 90/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/05/2026