Kriterien für die Bewertung der Projekte
Das Preisgericht hat sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe gebildet.
Der Entscheidungsfindung dienten insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
- Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes
- Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur)
- Funktionalität des Erschließungskonzeptes
ARCHITEKTONISCHE UND GESTALTERISCHE QUALITÄT DES KONZEPTES
- Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes
- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben / multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten
- Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
FREIRAUM- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT
- Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption
- Barrierefreiheit
- Funktionalität und Nutzbarkeit
REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT
- Flächeneffizienz in Kontext mit Wirtschaftlichkeit
- Einhaltung des Kostenrahmes
- Genehmigungsfähigkeit
- Flexible Nutzungsmöglichkeiten