321423-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Hamburg: Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät
OJ S 114/2022 15/06/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle (ZVST) Behörde für Inneres und Sport (BIS), Polizei Hamburg - Landespolizeiverwaltung LPV 211
Postanschrift: Mexikoring 33
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVST / BIS
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de
Telefon: +49 40428666266
Fax: +49 40427999186
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abschluss eines Rahmenvertrags der Freien und Hansestadt Hamburg über die Ersatzbeschaffung von Endgeräten und gerätenahem Zubehör für den BOS-Digitalfunk
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32230000 Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrags der Freien und Hansestadt Hamburg über die Ersatzbeschaffung von Endgeräten und gerätenahem Zubehör für den BOS-Digitalfunk
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Rahmenvertrags der Freien und Hansestadt Hamburg über die Ersatzbeschaffung von Endgeräten und gerätenahem Zubehör für den BOS-Digitalfunk
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Laut § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV kann ein Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und der Auftrag daher nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Im vorliegenden Fall verhindern folgende technische Gründe den Wettbewerb:
1. Eine Systemkompatibilität mit anderen Tetra - Endgeräten aufgrund unterschiedlicher Steckverbindungen und Anschlüssen, unterschiedlichen Versorgungs- und Spannungswerten und eigenen Programmierumgebungen ist nicht gegeben. Dieses gilt gleichermaßen auch für das verwendete gerätenahe Zubehör und die zu nutzenden Akkus.
2. Stark abweichende und unterschiedliche Programmieroptionen, wie auch die Nutzung der jeweiligen unterschiedlichen Programmierumgebungen lassen eine übergreifende Nutzung nicht zu, sondern sind vollumfänglich abhängig von jeweiligen System.
3. Grundsätzlich sind zudem sämtliche Systemkabel und System - Steckverbindungen bei einem Herstellerwechsel auszutauschen (Fahrzeuge, Gebäude Verkabelungen für Verbindungen und Antennen), Systemstromanschlüsse und Programmierkabel.
4. In Abhängigkeit von den Endgeräteleistungsmerkmalen wurden die faktischen Umsetzungen unter Echtbetriebsbedingungen angepasst und laufend optimiert, so dass ein wirksames Miteinander aller Digitalfunkbeteiligten praxisgerecht umgesetzt wurde. Auch dieser Bereich müsste komplett verändert werden, da die vorhandenen Systeme aufgrund unterschiedlicher hard- und softwaremäßiger Ausstattungen differierende Leistungsverhalten zeigen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
09/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SELECTRIC Nachrichten Systeme GmbH
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Fax: +49 40427923080
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/06/2022