Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
In der D-Ebene (Gleis 101 - 104, wurden im Zuge der Neugestaltung, Betoglass sowie dazu gehörige Tapetentüren seitens drittens eingebaut. Hinter den Tapetentüren befinden sich Technikräume. Um Fremdzutritt zu verhindern, wurden Zutrittskontrollen mittels Transponderschließungen, Magnette sowie deren notwendigen Steuerung eingebaut. Diese Leistungen wurden ausgeführt und waren erforderlich. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistung kurzfristig begonnen werden musste. Da es sich bei der ZuKo (Zutrittskontrolle) um eine sicherheitsrelevante Anlage handelt, musste der weitere Fortgang der Maßnahme sichergestellt werden. Das Erreichen einer zulassungsfähigen Planung war unbedingt sicherzustellen. Eine erneute Vergabe, hätte zu einen enormen Zeitverzug im Projekt geführt. Der AN ist zusätzlich mit dem Bau der gesamten ZuKo am Hbf sowohl oberirdisch, als auch unterirdisch beauftragt. Außerdem entstehen durch eine zusätzliche Vergabe weitere unvorteilhafte Schnittstellen im Bereich Bauausführung der ZuKo durch mehrerer AN, Bauüberwachung, Sicherungspersonal, Logistik und Abstimmung des Bauablaufes. Hinzu kommt, dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen würde, die den rechtzeitigen Projektabschluss gefährden könnten. Zudem ist bei der aktuellen Marktlage nicht mit einem geeigneten AN zu rechnen.